Destinationen

Türkei: Reisehinweis angepasst

Trotz der politischen Querelen zurzeit gut gebucht: Das Last-Minute-Geschäft für die Türkische Riviera lief bislang glänzend

Trotz der politischen Querelen zurzeit gut gebucht: Das Last-Minute-Geschäft für die Türkische Riviera lief bislang glänzend. Foto: mg

Trotz der politischen Querelen zurzeit gut gebucht: Das Last-Minute-Geschäft für die Türkische Riviera lief bislang glänzend

Trotz der politischen Querelen zurzeit gut gebucht: Das Last-Minute-Geschäft für die Türkische Riviera lief bislang glänzend. Foto: mg

Nach der offenbar willkürlichen Verhaftung von Menschenrechtlern in der Türkei hat das Auswärtige Amt die Sicherheitshinweise für die Türkei angepasst. Ab sofort wird zu „erhöhter Vorsicht“ geraten, eine Reisewarnung gibt es nach wie vor nicht.

Während einer Pressekonferenz, für die Bundesaußenminister Sigmar Gabriel seinen Urlaub unterbrach, warf der Minister der Türkei vor, „den Boden europäischer Werte“ verlassen zu haben. Und er fügte hinzu: „Deutsche Staatsbürger sind nicht vor willkürlichen Verhaftungen sicher.“ Man könne daher „nicht anders, als die Reise- und Sicherheitshinweise anzupassen“.

Diese Änderungen sind allerdings äußerst lasch – und kaum zu erkennen. Neu ist etwa ein Absatz, wonach „Personen, die aus privaten oder geschäftlichen Gründen in die Türkei reisen“, zu erhöhter Vorsicht geraten und empfohlen wird, sich auch bei kurzzeitigen Aufenthalten in die Listen für Deutsche im Ausland bei Konsulaten und der Botschaft einzutragen.

Dieser Hinweis galt bislang nur für bestimmte Personengruppen, jetzt gilt er für jeden deutschen Bürger. Ob dies auch für Kunden von Reiseveranstaltern notwendig ist, darf jedoch bezweifelt werden. Denn die Anbieter wissen in diesen Fällen genau, wann und wo der Urlauber ins Land gereist ist und wo er sich aufhält.
 
Auch der Deutsche Reise Verband (DRV) betont, dass die Reisehinweise für die Türkei lediglich „angepasst“, nicht aber verschärft wurden. Das Auswärtige Amt habe auch keine Neubewertung der Sicherheitslage vorgenommen. 

Zudem macht der Verband deutlich, dass „Reisen für Urlauber wie gebucht stattfinden“ und die regulären Storno- und Umbuchungsgebühren gelten. 

Anzeige