Hotels

Booking.com: Ohne Psychodruck buchen

Das Hotelportal Booking.com darf auf seiner Webseite Kunden vor der Buchung nicht mehr mit Sätzen wie „Letzte Chance! Wir haben nur noch ein Zimmer“ unter Druck setzen. Nach einem entsprechenden Präzedenzfall in den Niederlanden muss das Unternehmen nun auch in Deutschland Abhilfe versprechen.

Booking.com gab nach entsprechender Abmahnung durch die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs am 22. September 2014 diesbezüglich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. „Dies ist ein wichtiger Schritt im Kampf um fairere Spielregeln im Bereich der Hotelbuchungen“, begrüßt Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA), den Erfolg der Wettbewerbszentrale.

Auch nach Ansicht des IHA verstoßen die beanstandeten Formulierungen gegen geltendes Recht. Denn für den Verbraucher sei nicht erkennbar, dass sich die Aussage nur auf das Kontingent von Booking.com beziehe.
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