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Booking.com: Abmahnung wegen Bestpreisklausel

Website von Booking.com: Das Bundeskartellamt hat nun auch dieses Portal abgemahnt

Website von Booking.com: Das Bundeskartellamt hat nun auch dieses Portal abgemahnt. Screenshot: ta

Das Bundeskartellamt hat nach HRS nun auch Booking.com die so genannte Bestpreisklausel untersagt. Diese verpflichtet Hotels, den Portalen den günstigsten Preis, die höchstmögliche Zimmerverfügbarkeit sowie die günstigsten Buchungs- und Stornierungskonditionen im Internet einzuräumen.

Die nun erfolgte Abmahnung gegen Booking.com Deutschland sei erforderlich, weil das Hotelbuchungsportal trotz der Bestätigung der Untersagungsentscheidung des Bundeskartellamtes durch das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf im Parallelverfahren gegen das Portal HRS weiterhin an den Bestpreisklauseln festhalte, teilt die Behörde mit.

„Das OLG Düsseldorf hat mit der Bestätigung unseres Beschlusses gegen HRS eine grundsätzliche Frage für Wettbewerbsbeschränkungen im Internet entschieden“, so Bundeskartellamts-Chef Andreas Mundt. Die übrigen großen Hotelportale Booking.com und Expedia seien bislang dennoch nicht bereit, die Klauseln aus ihren Verträgen zu streichen. Daher wurde nun zunächst Booking.com als mittlerweile größtes Hotelportal in Deutschland abgemahnt. Das laufende Verfahren gegen Expedia werde fortgesetzt, so Mundt weiter.
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