Unister: Gericht verbietet Gütesiegel
![]() Darf nicht mehr mit „echten Gästemeinungen“ werben: Das Unister-Portal Holidaytest. Screenshot: ta |
Das Landgericht Köln hat dem Portalbetreiber Unister die Werbung mit einem hauseigenen Gütesiegel verboten. Zudem dürfen die Portale der Gruppe Reisen.de, Holidaytest.de und Ab-in-den-Urlaub.de nicht mehr behaupten, dass das Siegel auf echten Gästemeinungen beruhe.
Das Gericht sehe in der Werbung „eine Irreführung des Verbrauchers“, heißt es in einer Pressemitteilung von Holidaycheck.de. Das Reiseportal war Auslöser des Prozesses vor dem Kölner Landgericht. Dieses fordert für das Unister-Gütesiegel eine „sachgerechte Prüfung durch eine neutrale Instanz".
Genau dies erfüllt Unister offenbar nicht. Der gewählte Werbespruch der „echten Gästemeinungen“ sei nach Ansicht des Gerichts irreführend, heißt es in der Mitteilung von Holidaycheck: Bei der Angabe handele es sich „um eine unzulässige Werbung mit einer Selbstverständlichkeit".
In einstweiligen Verfügungen hatte das Landgericht München I bereits im Sommer 2011 die Bewerbung durch andere Varianten des Holidaytest-Gütesiegels untersagt. Nach marginalen Änderungen ließ Unister jedoch weiterhin damit werben.
Die Klage vor dem Landgericht Köln hatte nach Einschätzung von Holidaycheck „in vollem Umfang Erfolg“. Die einstweiligen Verfügungen bleiben bestehen (Az: 31 O 491/11).


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