Urteil: Giata Hotel Guide ist geschützt
Im so genannten Bilderstreit zwischen Giata und dem Mitbewerber Interactive CMS (ICMS) ist am 10. Januar ein weiteres gerichtliches „Teilurteil“ gefallen, dessen Begründung nun vorliegt. Dabei ging es vor allem um das Datenbankrecht von Giata.
Das Berliner Landgericht hat entschieden, dass der Giata Hotel Guide als eine urheberrechtlich geschützte Datenbank anzusehen ist, und untersagte es ICMS, Online-Kataloge von Veranstaltern, die in der Giata-Datenbank erstellt wurden, zu nutzen. Explizit genannt werden die Veranstalter GTI (Zusatzobjekte), XGTI, Holiday & Co, Ferien, Royal Holidays, W-Travel, Urlaubstours, ITT, Travelers Friend und LMX. Zudem muss ICMS über eventuell weitere Veranstalter Auskunft erteilen. Veranstalter dürfen laut Giata demnach die Daten aus dem Realtime-Katalog nicht ohne Genehmigung weitergeben. Offenbar arbeiten die Veranstalter nun an neuen Wegen, ihre Daten an ICMS zu liefern.
Gleichzeitig befand das Gericht aber, dass die 48 Kataloge, um die es in dem Verfahren geht, nur drei Prozent der insgesamt 1.600 Kataloge des Hotel Guide ausmachten und ICMS daher keinen wesentlichen Teil der Datenbank entnommen habe. Zudem ist das Gericht dem Vorwurf von Giata nicht gefolgt, dass das Werben von ICMS mit niedrigeren Preisen unlauter sei.
Nicht näher eingegangen ist das Gericht auf Schadenersatzforderungen für Bildrechtsverletzungen. Allerdings wurde eine von Giata geforderte Vertragsstrafe von 48.000 Euro für 32 strittige Bilder, die auf den ICMS-Servern zu finden waren, für zu hoch befunden und auf 5.000 Euro reduziert.
Ein Schlussurteil des Landgerichts muss noch folgen. Das jetzige Urteil ist noch nicht rechtskräftig, ICMS wird nach eigenen Angaben in die Berufung gehen. Von Giata heißt es, man sei mit dem Urteil zufrieden.

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