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Gewerbesteuer: Branche blickt nach Münster

DRV-Präsident Norbert Fiebig rechnet durch die Gesetzesänderung mit jährlichen Mehrkosten von 230 Millionen Euro für die Branche

DRV-Präsident Norbert Fiebig rechnet durch die Gesetzesänderung mit jährlichen Mehrkosten von 230 Millionen Euro für die Branche. Foto: DRV

Am heutigen Donnerstag verhandelt das Finanzgericht Münster die erste Klage gegen die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von eingekauften Zimmerkontingenten durch Reiseveranstalter. Das Thema hängt seit Monaten wie ein Damoklesschwert über der Branche und verursacht Zusatzkosten in Millionenhöhe.

Auch wenn bislang die wenigsten Veranstalter zahlen mussten: Sie sind verpflichtet, Rückstellungen zu bilden. Diese sind allerdings so hoch, dass sie vor allem Mittelständler nahe an die Insolvenz bringen.

Der Hintergrund: Seit 2012 fordert die Finanzverwaltung der Länder, dass Reiseveranstalter auf ihre weltweit eingekauften Hotelzimmerkontingente Gewerbesteuer zahlen. Der Branche drohen dadurch Steuernachforderungen von rund 1,6 Milliarden Euro sowie jährliche Mehrkosten in Höhe von 230 Millionen Euro. Hinzu kommen Wettbewerbsverzerrungen gegenüber Hotelportalen und ausländischen Anbietern.

„Das zwingt große Veranstalter, ihr Geschäft ins Ausland zu verlagern und bedroht kleine und mittlere Unternehmen in ihrer Existenz“, ist DRV-Präsident Norbert Fiebig überzeugt. Große Unternehmen planen schon jetzt, ganze Abteilungen rund um den Hoteleinkauf ins Ausland zu verlagern. Laut DRV sind damit bis zu 25.000 Arbeitsplätze in Deutschland gefährdet.

Der Verband fordert deshalb dringend eine politische Lösung, die sich bislang allerdings nicht abzeichnet. Der Vorschlag: Der Gesetzgeber müsse eine Präzisierung der Steuergesetzgebung vornehmen, um unternehmerische Handlungssicherheit zu schaffen – und zwar zügig.

Anlass für das steuerliche Streitthema ist die Reform der Gewerbesteuer. Seit 2008 werden angemietete Objekte wie Ladenflächen, Büros oder Produktionsflächen der Gewerbesteuer hinzugerechnet. Die Finanzverwaltungen behandeln auch Unterkunftsleistungen der Veranstalter als solche – laut DRV eine fatale Fehlinterpretation. Erstens kombinieren Reiseveranstalter unterschiedliche Leistungen, wie Hotelzimmer, Verpflegung und Sportangebote, um neue Produkte – die Pauschalreisen – zusammenzustellen. Zudem nutzt kein Reiseveranstalter ein Hotelzimmer wie eine Werkshalle.

Das hat auch Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel begriffen und kritisierte öffentlich die Auslegung der Finanzbehörden. Geändert hat sich bislang dennoch nichts.