Veranstalter

DER Touristik vereinheitlicht Agenturverträge

DER Touristik hat an den Agenturverträgen gefeilt

DER Touristik hat an den Agenturverträgen gefeilt. Foto: DER Touristik

DER Touristik hat an den Agenturverträgen gefeilt

DER Touristik hat an den Agenturverträgen gefeilt. Foto: DER Touristik

Nach dem Zusammenschluss von DER Touristik Köln und Frankfurt vereinheitlicht der Reisekonzern nun auch die Agenturverträge. Als Grund wird das im Sommer in Kraft tretende Pauschalreisegesetz genannt, das die Veranstalter zur Anpassung ihrer Agenturverträge zwinge. „Wir verbinden das mit einer Vereinheitlichung und Verbesserung unserer Verträge“, erläutert Kevin Keogh, Geschäftsbereichsleiter Marketing und Vertrieb von DER Touristik Deutschland.

Was ändert sich? Reisebüros können jetzt alle Veranstaltermarken von DER Touristik Deutschland, also Dertour, ITS, Jahn Reisen, Meiers Weltreisen, ADAC Reisen, Travelix sowie Clevertours mit nur einem Agenturvertrag buchen. Der Handelsvertreterstatus der Agenturen behält seine Gültigkeit.

Die neuen Verträge lassen ferner die Wahl zwischen Direkt- und Reisebüro-Inkasso. Mit dem Inkrafttreten des neuen Reiserechts wird laut DER Touristik das Direktinkasso für viele Reisebüros attraktiver. Denn Umsätze mit verbundenen Reiseleistungen, die über das Agenturinkasso abgewickelt werden, müssen künftig durch das Reisebüro gegen Insolvenz abgesichert werden. „Wir möchten unsere Reisebüro-Partner bestmöglich unterstützen und lassen sie daher das für sie passende Inkasso-Verfahren frei wählen“, erläutert Keogh.

Bei den Kundendaten verpflichtet sich DER Touristik, Daten nur zu nutzen, wenn bei werblichen Maßnahmen auch das buchende Reisebüro namentlich genannt wird. Zum Thema Beratungsklau hat der Konzern Klauseln in die Verträge aufgenommen, die sicherstellen, dass kein Provisionsanspruch besteht, wenn der Kunde nicht durch das buchende Reisebüro beraten wurde. „Wir möchten vermeiden, dass Kunden die Expertise unserer Reisebüro-Partner in Anspruch nehmen, ihre Buchung dann woanders platzieren, wo sie einen Rabatt erhalten“, so Keogh.

Zudem enthalten die neuen Agenturverträge laut DER Touristik alle rechtlichen Erfordernisse, die das Pauschalreisegesetz und die Datenschutzverordnung für alle Veranstalter mit sich bringen. Dazu zählen Informationspflichten gegenüber dem Kunden, die Ausgabe von Formblättern und Archivierungspflichten von Dokumenten.
Anzeige