Reisevertrieb

EU: Neue Regeln für Datenverkehr in die USA

US-Unternehmen dürfen wieder Daten von EU-Bürgern speichern – wenn die neue Vereinbarung Bestand hat

US-Unternehmen dürfen wieder Daten von EU-Bürgern speichern – wenn die neue Vereinbarung Bestand hat. Foto: istockphoto

Aufatmen bei Sabre und Co: Die drohenden Einschränkungen im Datenverkehr zwischen Europa und den USA sind vorerst abgewendet. Am Dienstag gab die EU-Kommission bekannt, man habe sich mit den Vereinigten Staaten auf neue Regeln für den transatlantischen Datenaustausch geeinigt.

Damit ist ein Ersatz für das bisherige Safe-Harbor-Abkommen gefunden, das vom Europäischen Gerichtshof im Oktober für nichtig erklärt wurde und nach einer Übergangsfrist ab 1. Februar nicht mehr gelten sollte. Dies hätte auch für die Reisebranche erhebliche Einschränkungen mit sich bringen können, insbesondere für die Technologie-Unternehmen Sabre und Travelport, die ihren Hauptsitz in den USA haben und von ihren europäischen Kunden Daten dorthin transferieren (siehe hier).

Mit einem „Schutzschild“ (Privacy Shield) wollen EU und USA künftig die jenseits des Atlantiks gespeicherten persönlichen Daten besser schützen als bisher. Vorgesehen sind strengere Datenschutzauflagen für US-Unternehmen und eine stärkere Überwachung dieser Auflagen durch die US-Behörden. Zudem habe die US-Regierung erstmals Beschränkungen und Transparenz beim Zugriff der Sicherheitsbehörden auf Daten zugesichert, teilt die EU mit. Eine „wahllose Massenüberwachung“ sei künftig ausgeschlossen.
Ob das neue Abkommen tatsächlich zustande kommt, muss sich aber noch zeigen: Sogleich hagelte es Kritik an der zu wenig verbindlichen Selbstverpflichtung der USA. „Der neue Rechtsrahmen ist ein Ausverkauf des EU-Grundrechts auf Datenschutz“, meint Jan Philipp Albrecht, Rechtsexperte bei den Grünen.
Anzeige