Reisevertrieb

Hotelreservierung.de verliert vor Gericht

Das Unister-Portal Hotelreservierung.de hat erneut eine Schlappe gegen die Verbraucherzentrale Sachsen einstecken müssen. Das Oberlandesgericht Dresden bestätigte jetzt die Auffassung des Landgerichts Leipzig, dass die Preisbildung des Portals „in bestimmten Konstellationen intransparent ist“.

Im umstrittenen Fall ging es um das Einberechnen eines Kindes in die Preisgestaltung. Dies habe letztlich zu einem niedrigeren Pro-Personen-Preis bei der Abfrage gesorgt. „Dadurch verschafft sich die Buchungsplattform einen Wettbewerbsvorteil“, so die Verbraucherzentrale.

Aus Sicht von Unister ist die Meldung der Verbraucherzentrale Sachsen irreführend. Es werde verschwiegen, dass die Richter nicht wie ursprünglich geklagt einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung sehen. Unerwähnt bleibe auch, dass das Landgericht Leipzig in erster Instanz die Klage der Organisation in Teilen abgewiesen hatte.

Unister sieht das Urteil sogar als Erfolg. Denn es sorge dafür, dass Hotelreservierung.de „auch weiterhin die Übernachtungspreise der Hotellerie und des Veranstaltergeschäfts miteinander vergleichen“ dürfe.

Um den Forderungen der Verbraucherschützer entgegenzukommen, weist das Portal seit einiger Zeit mit zusätzlichen Textfeldern darauf hin, dass es sich bei den dargestellten Preisen um Durchschnittspreise je Reiseteilnehmer und Nacht handelt. Unverändert bleibt, dass Hotelreservierung.de seine Übernachtungspreise anders als andere Hotelportale nicht pro Zimmer, sondern pro Person darstellt.

Diese Logik entstammt der etablierten Preisdarstellung des Veranstaltermarktes. Denn auch Pauschalreisen werden nahezu ausschließlich pro Person errechnet. Die Berechnung bestimmter Vergünstigungen der Veranstalter, etwa für Familien und Kinder, wäre andernfalls nicht vollständig möglich.
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