Reisevertrieb

Unister: Abmahnung für Ab-in-den-Urlaub

Das Portal Ab-in-den-Urlaub wurde nun abgemahnt

Das Portal Ab-in-den-Urlaub wurde nun abgemahnt. Foto: Screenshot

Das Online-Reisebüro Ab-in-den-Urlaub.de wurde abgemahnt. Grund sind versprochene Geldgutscheine, die spätestens 28 Tage nach der Reise an die Kunden hätten ausgezahlt werden sollen. Die Gutscheine haben einen Wert von 50 oder 100 Euro. Diese wurden mehrfach nicht fristgerecht ausbezahlt.

Jetzt recherchierte unter anderem das NDR-Verbrauchermagazin „Markt“ zu dem Thema. Bei der Wettbewerbszentrale gingen zahlreiche Beschwerden ein. Nach Ansicht der Wettbewerbshüter haben nicht nur Verbraucher Nachteile, sondern auch Wettbewerber. Durch die Gutscheinwerbung werde die Kundschaft von anderen Anbietern weggelockt, und das sei wettbewerbswidrig.

Die Wettbewerbshüter fordern, dass Ab-in-den-Urlaub die Werbung mit Gutscheinen einstellt. Oder das Portal darf nicht mehr behaupten, dass das Geld innerhalb von 28 Tagen erstattet wird. Ab-in-den-Urlaub kommentierte, dass der Auszahlungsprozess ein komplexer manueller Vorgang sei. Eine pünktliche Auszahlung könne nur unter dem Vorbehalt der korrekten Eingabe der Bankverbindung sowie eines korrekten Gutscheincodes erfolgen.

Die Wettbewerbszentrale hat Unister indes eine Frist bis Anfang März gesetzt, um die Unterlassungserklärung abzugeben. Der Verbraucherschutz rät Kunden, die auf die Rückerstattung warten, das Geld erneut einzufordern und gegebenenfalls auch einen Rechtsbeistand zu Rate zu ziehen.

Mehr zum Thema gibt es heute im „Markt“-Magazin im NDR um 20.15 Uhr.

UPDATE (22. Februar 2016, 14.29 Uhr). Statement von Unister Travel:

"Wir prüfen diese Abmahnung und gehen aktuell davon aus, dass sie zurückzuweisen ist, unter anderem auch, weil die Auszahlungssystematik unseres Urlaubsgeldes nunmehr von der in Einzelfällen fehleranfälligen Überweisung auf die Zustellung von Schecks umgestellt wurde. Dies wird dabei helfen, entstandene Komplikationen zu beheben und zu vermeiden."
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