Reisevertrieb

Dresdner Reisebüro siegt gegen Gema

Gerichtlich entschieden: Das Dresdner Reisebüro von Bernd Hoffmann muss keine Gema-Gebühren mehr für Hintergrundmusik bezahlen.

Gerichtlich entschieden: Das Dresdner Reisebüro von Bernd Hoffmann muss keine Gema-Gebühren mehr für Hintergrundmusik bezahlen. Foto: pixabay

Gerichtlich entschieden: Das Dresdner Reisebüro von Bernd Hoffmann muss keine Gema-Gebühren mehr für Hintergrundmusik bezahlen.

Gerichtlich entschieden: Das Dresdner Reisebüro von Bernd Hoffmann muss keine Gema-Gebühren mehr für Hintergrundmusik bezahlen. Foto: pixabay

Reisebüros müssen wohl künftig keine Gebühren mehr an die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte (Gema) zahlen. Eine Gema-Klage gegen den Dresdner Reisebüro-Inhaber Bernd Hoffmann wurde jüngst vom Amtsgericht Leipzig abgewiesen (Az.: 106 C 9535/15). Die Besucherzahl eines inhabergeführten Reisebüros sei nicht als „Öffentlichkeit, die aus recht vielen Personen besteht“ zu bewerten, begründete das Gericht seine Entscheidung.

Hoffmann, der auch Sprecher des Vereins Dresdner Reisebüros und Mitglied im Mittelstandsverband ASR ist, hatte der Verwertungsgesellschaft gekündigt und sich dabei auf den Fall einer Zahnarztpraxis berufen. Diese ließ im Wartezimmer Hintergrundmusik laufen, verweigerte aber die Gema-Zahlung. In einer juristischen Auseinandersetzung hatte der Bundesgerichtshof dem Zahnarzt Recht gegeben.

Weil der Dresdner Reisebüro-Chef keinen Unterschied zwischen der Hintergrundmusik in einem Wartezimmer und einem Reisebüro gesehen hat, wandte er sich an die Rechtsberatung des ASR. Dieser riet ihm zur Gema-Kündigung  und empfahl, die Rechnungen von Juli bis Dezember 2015 nicht zu zahlen. Daraufhin erhob die Bezirksdirektion der Gema Klage gegen Hoffmann, die das Amtsgericht Leipzig jüngst zurückwies. Offen ist jedoch, ob die Gema das Urteil akzeptiert und auch andere Reisebüros bei Kündigungen aus den bestehenden Verträgen entlässt.
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