Reisevertrieb

Ab-in-den-Urlaub.de: Kein Ende der Gutscheinflut

Lag gestern in vielen deutschen Briefkästen: Cashback-Voucher in Höhe von 300 Euro von Ab-in-den-Urlaub.de

Lag gestern in vielen deutschen Briefkästen: Cashback-Voucher in Höhe von 300 Euro von Ab-in-den-Urlaub.de. Foto: ta

Trotz der Insolvenzen von drei Schwestergesellschaften sowie der Mutter Unister Holding wirft das Reiseportal Ab-in-den-Urlaub.de weiter mit Gutscheinen um sich. Jüngster Höhepunkt sind „Cashback“-Voucher in Höhe von 300 Euro für Neukunden.

Normalerweise ködert Ab-in-den-Urlaub.de Kunden mit Gutscheinen von bis zu 100 Euro, die als Rückvergütung nach Ende der Urlaubsreise erstattet werden. In der Branche ist diese Art des Marketing verpönt, juristisch ist dagegen aber nicht vorzugehen.

Wie wichtig die Gutscheine für Ab-in-den-Urlaub.de sind, zeigt das Vorgehen des Insolvenzverwalters von Unister, Lucas Flöther: Eine seiner ersten Handlungen war ein Statement, dass „die Auszahlung von Gutscheinen abgesichert“ sei. Woher er diese Zuversicht angesichts der akuten Finanznot bei Unister nimmt, bleibt sein Geheimnis.

Sicher ist bei Unister vielmehr, dass derzeit nichts mehr sicher ist. So wurde nach dem gestrigen Insolvenzantrag für Unister Travel bekannt, dass Tausende Gutscheine des Portals U-Deals offenbar wertlos sind. Betroffen sind rund 14.000 Kunden. „Es gibt bislang keine Lösung für Inhaber von U-Deals-Gutscheinen, die vor dem 20. Juli erworben wurden“, heißt es vom Insolvenzverwalter Flöther.

Im Gegensatz zu den Gutscheinen von Ab-in-den-Urlaub.de werden die Gutscheine von U-Deals nicht für Rückvergütungen genutzt, sondern direkt als Voucher im Zielgebiet, etwa in Hotels. Nach dem Insolvenzantrag von U-Deals haben die ersten Hotels offenbar schon Kunden mit Gutscheinen von Unister abgelehnt.
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