Reisevertrieb

Pauschalreiserichtlinie: DRV fordert Nachbesserung

DRV-Präsident Norbert Fiebig fordert Nachbesserung bei der Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie

DRV-Präsident Norbert Fiebig fordert Nachbesserung bei der Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie. Foto: DRV

In einer heute abgegebenen Stellungnahme zur Umsetzung zur EU-Pauschalreiserichtlinie in deutsches Recht fordert der DRV Justizminister Heiko Maas auf, den vorgelegten Referentenentwurf deutlich nachzubessern. Dies geschehe im Interesse der Reisebranche und im Interesse von Millionen Kunden, heißt es.

Hauptkritikpunkt: Eine Umsetzung in der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegten Fassung würde die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für kleine und mittelständische Reisebüros massiv verschlechtern, weil sie unter anderem für vermittelte Leistungen Dritter haften sollen.

Knapp 80 Prozent von 700 befragten Reisemittlern befürchten laut DRV finanzielle Einbußen, über 90 Prozent gehen davon aus, dass der bürokratische Aufwand im Falle der Umsetzung des Referentenentwurfs deutlich steigen würde. Das sieht auch der Branchenverband so und kritisiert den geplanten Weg als „bürokratisch und nicht praxistauglich“.

Ein Beispiel: Der Kunde müsste jede Reiseleistung nacheinander auswählen, das Reisebüro dem Kunden jede einzelne Leistung separat buchen und einzeln in Rechnung stellen. Dabei müsste zunächst die erste Buchung abgeschlossen werden mit Rechnungserstellung und Bezahlung der Leistung. Erst danach könne die nächste Reiseleistung ausgewählt, gebucht und bezahlt werden, und so weiter.

Kunden würden sich fragen, warum sie die Leistung nicht in einem Gesamtbetrag bezahlen können und warum sie bei jeder Reiseleistung separat unterschreiben müssen. Dieser zusätzliche Aufwand bedeute auch zusätzliche Kosten.

Weitere Aufwendungen entstünden durch notwendige Versicherungen für die Absicherung von möglichen Haftungsrisiken. Für viele Reisebüros wäre dies kaum zu schultern und existenzbedrohend und sie müssten sich fragen, ob ihr Geschäftsmodell noch wirtschaftlich ist, ist man beim DRV überzeugt.

Neben den zu erwartenden „erheblichen ökonomischen Einschnitten“ führten die Vorschläge des Ministeriums zudem zu großer rechtlicher Unsicherheit. „Dies beeinträchtigt das Vertrauen der vielen Tausend mittelständischen Unternehmer in die Politik, sachgerechte und praktikable wie auch wirtschaftlich vertretbare Lösungen zu finden, gravierend“, so DRV-Präsident Norbert Fiebig.

Für den Verband ist es „nicht nachzuvollziehen, warum das BMJV einseitig höhere Auflagen für die Wirtschaft in Deutschland vorsieht und damit über das von der EU festgelegte Maß hinausgeht“. Der vorhandene rechtliche Spielraum solle vielmehr genutzt werden, um für Reisebüros und Reiseveranstalter eine tragfähige und praktikable Lösung zu finden.

Laut Fiebig unterbreitet der DRV in seiner 22 Seiten starken Stellungnahme konkrete, detaillierte und umsetzbare Vorschläge, wie die Belastungen für die Reiseindustrie in Deutschland und insbesondere für die Reisebüros spürbar reduziert und auf ein „gerade noch vertretbares Maß“ gebracht werden könnten.

Die EU-Pauschalreiserichtlinie muss bis spätestens Mitte 2018 in deutsches Recht umgewandelt werden.  
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