Reisevertrieb

Ab-in-den-Urlaub: Genug Geld für Rabatte

So rutscht man in die Pleite: Früher warb Ab-in-den-Urlaub mit sechs Prozent Rückvergütung, jetzt sind es 300 Euro Cash-Back-Voucher

So rutscht man in die Pleite: Früher warb Ab-in-den-Urlaub mit sechs Prozent Rückvergütung, jetzt sind es 300 Euro Cash-Back-Voucher. Foto: Archiv

Das Geld der Mitarbeiter wird weiterhin von der Arbeitsagentur bezahlt. Aber für Rückvergütungen ist noch genügend Budget vorhanden: Auch fünf Wochen nach dem Antrag auf vorläufige Insolvenz wirft Ab-in-den-Urlaub.de weiter mit Geld-zurück-Gutscheinen um sich.

Am stärksten werden Neukunden geködert: Sie erhalten zur Zeit „Cashback-Voucher“ in Höhe von 300 Euro. Auch die gängigen 50- und 100-Euro-Gutscheine stehen weiter im Mittelpunkt des Marketings. Angeschmiert sind Kunden, die ihre Gutscheine vor dem 1. September eingelöst haben und das Geld noch nicht erhalten haben: Ihre vermeintliche Gutschrift fällt unter die Insolvenzmasse.

Wann das offizielle Insolvenzverfahren für Ab-in-den-Urlaub eröffnet wird und das Unternehmen alle Kosten wieder aus eigener Tasche bezahlen muss, ist derzeit offen. Bei Unister Travel und Urlaubstours ist dies seit 30. September der Fall. Warum Ab-in-den-Urlaub bisher nicht folgte, ist unbekannt.
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