Reisevertrieb

Pauschalreisen: Billen macht Hoffnung

Kann viele Einwände beim Thema Pauschalreiserichtlinie nachvollziehen, muss sich jedoch an die Vorgaben aus Brüssel halten: Staatssekretär Gerd Billen.

Kann viele Einwände beim Thema Pauschalreiserichtlinie nachvollziehen, muss sich jedoch an die Vorgaben aus Brüssel halten: Staatssekretär Gerd Billen. Foto: mg

In der Diskussion um das neue Pauschalreisegesetz hat Justiz-Staatssekretär Gerd Billen Verbesserungen zugunsten des Reisevertriebs angekündigt. Zudem sicherte er während einer Rede auf der DRV-Jahrestagung zu, die aktuelle EU-Richtlinie möglichst schnell in Gesetzesform zu gießen. „Die Branche braucht Zeit, sich auf die anstehenden Veränderungen einzustellen“, so Billen am Freitag in Berlin.

Die wichtigste Änderung: Die Formulierung einer Pauschalreise soll noch einmal überarbeitet werden und die „Gesamtheit von mindestens zwei Reisearten“ beschreiben. Ausgeschlossen bleiben dabei Leistungen, die eine andere nur ergänzen – etwa Ausflüge im Rahmen einer Hotelbuchung oder Zug-zum-Flug-Tickets. Zudem darf vor der Buchung im Reisebüro weiter unbefangen beraten werden, ohne dass es dabei sofort zu gesetzlichen Auflagen kommt.

Zudem gibt es offenbar Chancen, dass Reisebüros bei der Vermittlung einzelner Bausteine nicht sofort zum Veranstalter werden. So will sich Billen in Brüssel dafür einsetzen, dass einzeln vermittelte und gebuchte Reisebausteine am Ende gemeinsam bezahlt werden können. „Dafür gibt es derzeit noch keine Lösung. Aber ich verstehe das Problem“, betonte der Vertreter des Bundesjustizministeriums.

Aus seiner Sicht reiche es aus, wenn der Kunde vorher aufgeklärt wurde, ob er eine Pauschalreise mit hoher Sicherheit oder eine „verbundene Reiseleistung“ mit weniger Sicherheiten gebucht habe. Dafür werde es von Mitte Juli 2018 an entsprechende Formulare geben, die bei jeder Beratung ausgehändigt und vom Kunden unterschrieben werden  müssen. „Das sollte auch reichen“, so  Billen.