Reisevertrieb

Pauschalreisegesetz: Letzte Hoffnung

Der Verbraucherschutz will die Umsetzung hinauszögern

Der Verbraucherschutz will die Umsetzung hinauszögern. Foto: pixabay

Der Verbraucherschutz will die Umsetzung hinauszögern

Der Verbraucherschutz will die Umsetzung hinauszögern. Foto: pixabay

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen kämpft weiter gegen die Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie. Dazu will er sich jetzt Hilfe von den Ministerpräsidenten der Bundesländer holen. In einem Brief hat sich der Verband an die Landespolitiker gewandt. Darin heißt es unter anderem, dass der bislang geltende Verbraucherschutzstandard nach der möglichen Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie „ohne Not und Begründung“ signifikant gesenkt wird.

Der Bundesverband ruft die Ministerpräsidenten zur Mithilfe auf: „Wir möchten Sie nachdrücklich bitten, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass Tagesreisen und Reiseeinzelleistungen wie bisher dem Reiserecht unterfallen“, heißt es in dem Schreiben.

Anlass für den Aufruf ist, dass die Pauschalreiserichtlinie heute Nacht im Bundestag beschlossen werden soll. Danach geht der Bundestag in die Sommerpause. Bei der Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie in deutsches Recht handelt es sich um ein so genanntes Einspruchsgesetz. Der Bundesrat ist zwar nicht zustimmungspflichtig, kann aber Einspruch erheben.

Dafür ist eine einfache Mehrheit im Bundesrat nötig. Im Anschluss würde das Gesetz an den Bundestag zurückgehen. Dieser könnte es dann mit einer einfachen Mehrheit trotzdem beschließen. Da der Bundestag aber nach einem möglichen Einspruch des Bundesrates bereits in der Sommerpause ist, könnte das Gesetz erst im Herbst wieder besprochen werden. Und dann steht die Bundestagswahl ins Haus. Die Karten würden quasi neu gemischt. „Das ist zumindest die Hoffnung“, meint Felix Methmann, Touristikreferent beim Bundesverband der Verbraucherzentralen.
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