Reisevertrieb

Pauschalreiserecht: „Vorteile für Direktvertrieb“

Felix Methmann vom Bundesverband der Verbraucherzentralen ist mit dem neuen Reiserecht unzufrieden

Felix Methmann vom Bundesverband der Verbraucherzentralen ist mit dem neuen Reiserecht unzufrieden. Foto: VZBV

Felix Methmann vom Bundesverband der Verbraucherzentralen ist mit dem neuen Reiserecht unzufrieden

Felix Methmann vom Bundesverband der Verbraucherzentralen ist mit dem neuen Reiserecht unzufrieden. Foto: VZBV

Auch der Verbraucherschutz hat sich jetzt zum neuen Pauschalreisegesetz geäußert. Denn neben den Branchenverbänden DRV, VUSR und ASR hatte sich der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) in der Vergangenheit für Änderungen im Gesetzgebungsverfahren stark gemacht.

Felix Methmann, VZBV-Touristikreferent, kritisiert im Gespräch mit touristik aktuell das neue Gesetz. Seiner Ansicht nach bringt es dem Verbraucher überwiegend Nachteile. „Das bisherige Reiserecht hat einen sehr hohen Verbraucherschutzstandard gewährt. Durch die EU-weite Angleichung ist dieser Standard erheblich abgesenkt worden“, führt Methmann aus. Durch die Herausnahme von Tagesreisen bis 500 Euro und von Reiseeinzelleistungen habe auch der deutsche Gesetzgeber zu einer weiteren deutlichen Senkung beigetragen.

Der Verbraucherexperte stimmt einem von anderen Verbänden mehrfach geäußerten Verdacht zu: „Das neue Reiserecht bringt vor allem den Reiseanbietern im Direktvertrieb deutliche Vorteile.“ Diese Anbieter profitierten von einer Schwächung der Reisevermittler und von unternehmerfreundlichen Regelungen.

Wie geht es nun weiter? Methmann weiß, dass das neue Reiserecht eine Evaluierungspflicht bis zum 1. Januar 2019 vorsieht. „Die neue Bundesregierung kann sich davon unbenommen vorher für verbraucherfreundlichere Regelungen einsetzen“, so der Experte. Dies beinhalte, dass die jahrzehntelange Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Reiseeinzelleistungen doch noch gesetzlich verankert werden könnte.

Die ausführliche Kritik Methmanns am neuen Gesetz und seine Meinung zur so genannten Schwarztouristik lesen Sie in der Ausgabe 28-29/2017 von touristik aktuell, die Anfang dieser Woche erscheint.
Anzeige