Reisevertrieb

Neues Reiserecht: QTA und TSS schulen schon

Sie lassen jetzt schon schulen: QTA-Sprecher Thomas Bösl (links) und TSS-Geschäftsführer Manuel Molina

Sie lassen jetzt schon schulen: QTA-Sprecher Thomas Bösl (links) und TSS-Geschäftsführer Manuel Molina. Foto: QTA/TSS

Sie lassen jetzt schon schulen: QTA-Sprecher Thomas Bösl (links) und TSS-Geschäftsführer Manuel Molina

Sie lassen jetzt schon schulen: QTA-Sprecher Thomas Bösl (links) und TSS-Geschäftsführer Manuel Molina. Foto: QTA/TSS

Während andere Reisebüro-Ketten und Kooperationen noch bis zum Frühjahr warten wollen, starten QTA und TSS schon jetzt eine gemeinsame Schulungsoffensive zum neuen Pauschalreisegesetz. Den E-Learnings ging eine mehrmonatige Vorbereitungsphase voraus. Dabei wurde unter anderem ermittelt, welches neue Wissen für Reiseverkäufer wichtig ist und welche Handhabung vermittelt werden muss, um nach der neuen Rechtslage handeln zu können. Das neue Reiserecht tritt am 1. Juli 2018 in Kraft.

Auf die E-Learnings folgen Präsenzschulungen von QTA und TSS, die in ganz Deutschland stattfinden sollen. Trainer ist der Reiserechtler Ansgar Staudinger von der Universität Bielefeld.

„Wir sind gut vorbereitet, um dem Bürokratiemonster EU-Pauschalreiserichtlinie die Stirn zu bieten“, erklärt QTA-Sprecher Thomas Bösl. Er will die Reisebüro-Partner „optimal“ auf die neuen Herausforderungen vorbereiten. „Unsere E-Learnings und Seminare verschaffen nicht nur einen guten Überblick über die neue Rechtslage, sie werden anhand von praktischen Beispielfällen am Counter für die erforderliche Sicherheit im Umgang mit den Vorschriften sorgen“, ergänzt TSS-Geschäftsführer Manuel Molina.
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