Reisevertrieb

Unister: Strafen für frühere Manager

Die 15. Strafkammer des Landgerichts Leipzigs hat nach einjährigen Verhandlungen ihre Urteile gegen zwei frühere Unister-Manager gefällt. Verurteilt wurden der einstige Chef der Flugsparte, Holger Friedrich, und der frühere Gesellschafter Daniel Kirchhof.

Friedrich erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten. Auch Kirchhoff wurde auf Bewährung verurteilt. Mit einer Haftstrafe von zwei Jahren fiel das Urteil für ihn sogar noch härter aus. Außerdem muss Kirchhof eine Geldstrafe von 8.000 Euro zahlen. Überweisen darf er in 200 Tagessätzen à 40 Euro.

Aus Sicht des Gerichtes konnte bewiesen werden, dass sich Friedrich und Kirchhof wegen des so genannten Runterbuchens von Flug-Tickets des Betrugs strafbar gemacht hatten. Kirchhof habe sich als früherer Gesellschafter und Mitwisser zudem wegen des unerlaubten Vertriebs von Versicherungen und des Hinterziehens von Versicherungssteuer schuldig gemacht.
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