Am 25. Mai kommenden Jahres tritt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft – da kommt auch auf Reisebüros einiges zu. touristik aktuell hat daher die wichtigsten Fakten in einer Übersicht zusammengestellt.
Ziel der Verordnung ist es, Daten besser zu schützen. Das gilt insbesondere für sensible personenbezogene Daten von Kunden und Mitarbeitern wie Namen, Adressen, Reisepassnummern und Kontodaten, mit denen Kriminelle viel Geld verdienen können.
In Deutschland gilt seit Jahren das der EU-DSGVO nicht unähnliche Bundesdatenschutzgesetz. Wer da schon gut aufgestellt ist, muss jetzt nicht bei null anfangen. Die neue Regelung betrifft alle Unternehmen, unabhängig vom Umsatz und der Zahl der Beschäftigten. Auch ein kleines Reisebüro muss also dafür sorgen, dass Unbefugte nicht an Kunden- oder Mitarbeiterdaten herankommen – und dass mit den Daten intern nichts gemacht wird, dem die Kunden zuvor nicht zugestimmt haben.
Unsere Übersicht zu den neuen Regelungen finden Sie hier. Sie kann auch als PDF heruntergeladen werden.
Ziel der Verordnung ist es, Daten besser zu schützen. Das gilt insbesondere für sensible personenbezogene Daten von Kunden und Mitarbeitern wie Namen, Adressen, Reisepassnummern und Kontodaten, mit denen Kriminelle viel Geld verdienen können.
In Deutschland gilt seit Jahren das der EU-DSGVO nicht unähnliche Bundesdatenschutzgesetz. Wer da schon gut aufgestellt ist, muss jetzt nicht bei null anfangen. Die neue Regelung betrifft alle Unternehmen, unabhängig vom Umsatz und der Zahl der Beschäftigten. Auch ein kleines Reisebüro muss also dafür sorgen, dass Unbefugte nicht an Kunden- oder Mitarbeiterdaten herankommen – und dass mit den Daten intern nichts gemacht wird, dem die Kunden zuvor nicht zugestimmt haben.
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