Reisevertrieb

Neues Reiserecht: Wie sichern sich Reisebüros ab?

Durch das neue Pauschalreiserecht wird die Beratung am Counter nicht einfacher

Durch das neue Pauschalreiserecht wird die Beratung am Counter nicht einfacher.<br>Foto: DER Touristik

Durch das neue Pauschalreiserecht wird die Beratung am Counter nicht einfacher

Durch das neue Pauschalreiserecht wird die Beratung am Counter nicht einfacher.<br>Foto: DER Touristik

Spätestens zum 1. Juli sollten Reiseverkäufer „verbundene Reiseleistungen“ kennen. Sie wurden mit dem neuen Pauschalreiserecht kreiert, das zur Jahresmitte in Kraft tritt. Reisebüros, die ihren Kunden mindestens zwei touristische Leistungen verschiedener Anbieter für eine Reise buchen, verkaufen eine solche verbundene Reiseleistung.

Dazu müssen sie ein Formblatt ausgeben, aus dem hervorgeht, dass das Reisebüro nur Vermittler und nicht Veranstalter der Reise ist. Andernfalls gilt: Liegt der Wert der zweiten Leistung bei mindestens 25 Prozent, liegt eine Pauschalreise vor, der Mittler rutscht in die Veranstalterhaftpflicht.

„Das Thema sorgt für große Verunsicherung“, sagt Kaera-Geschäftsführer Gerhard Lorkowski. Er rät Reisebüros, eine Vermögensschadenhaftpflicht sowie eine Haftpflicht für gelegentliche Veranstaltertätigkeit abzuschließen. Derlei Produkte gibt es bereits, sie wurden nun allerdings an die neuen Bedingungen angepasst.

Bei Kaera nennt sich die Kombination aus Vermögensschaden- und Veranstalterhaftpflicht „Komfort-Package“ und kostet ab 750 Euro im Jahr. Anbieter wie TAS und MDT bieten ähnliche Produkte zu vergleichbaren Prämien. Bei der TAS gibt es etwa ein Rundum-Sorglos-Paket für verbundene Reiseleistungen.

Auch Insolvenzanbieter Tourvers hat sein Produkt um die verbundenen Reiseleistungen erweitert. Das sei nötig, sagt Geschäftsführer Michael Wäldle, da für Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen künftig zwei verschiedene Sicherungsscheine ausgegeben werden müssten. So solle der Reisende erkennen können, ob er bei einem Veranstalter oder einem Mittler gebucht habe.

Ob ein Insolvenzschutz tatsächlich nötig sei, hänge ganz vom individuellen Geschäft des Reisebüros ab, sagt Kaera-Manager Lorkowski. Für eine typische Agentur mit drei bis fünf Mitarbeitern könne man diesen ab etwa 200 Euro im Jahr anbieten.

Für wesentlich wichtiger hält der Experte die Haftpflicht. Denn es gehe vor allem darum, die Haftungsgefahren zu minimieren. „Wenn das Reisebüro eine Schadenersatzklage erhält, spielt der Insolvenzschutz erst mal keine Rolle“, so Lorkowski.

Mehr zum Thema neues Reiserecht und den dafür nötigen Schutz lesen Sie im Schwerpunkt Versicherungen in der neuen Ausgabe von touristik aktuell (ta 01/2018).