Reisevertrieb

Neues Reisegesetz: Empfehlungen des DRV

Wenn am 1. Juli das neue Pauschalreisegesetz in Kraft tritt, laufen Reisebüros Gefahr, ungewollt die Rolle des Reiseveranstalters zu übernehmen und haften zu müssen. Um dies zu vermeiden, gibt der Deutsche Reiseverband (DRV) neue Handlungsempfehlungen heraus.

Sie sind Teil der Informationsreihe „Neues Reiserecht – Fit für die Praxis“ und informieren über die so genannten verbundenen Reiseleistungen. Rechtliche Voraussetzungen und Verpflichtungen im Zusammenhang mit verbundenen Reiseleistungen werden anhand verschiedener Fallbeispiele erläutert.

Michael Althoff, Leiter des DRV-Projektes zur Analyse der technischen und prozessualen Änderungen durch das neue Reiserecht, mahnt Reisebüro-Experten im Hinblick auf das neue Reisegesetz zu besonderer Sorgfalt: „Reisebüros, die ihren Kunden auch weiterhin die volle Servicepalette anbieten möchten, sollten die rechtlichen Besonderheiten bei der Vermittlung verbundener Reiseleistungen kennen“, sagt er.

Die Handlungsempfehlungen sind für DRV-Mitglieder im passwortgeschützten Bereich auf der DRV-Website unter www.drv.de abrufbar. Dort können sich Interessierte auch für Seminare anmelden.
Anzeige