Reisevertrieb

DRV: Schwächen bei Musterklagen-Entwurf

Der Deutsche Reise Verband (DRV) fordert Nachbesserungen beim Gesetzentwurf für Musterfeststellungsklagen. Durch die Möglichkeit eines Verbandsklagerechts berge dieser erhebliche Risiken für die Tourismusbranche. Laut DRV sind Pauschalreisen nämlich meist keine standardisierten Produkte und nicht in allen Punkten exakt vergleichbar.

Laut dem Entwurf ist geplant, dass bereits eine Betroffenheit von zehn Verbrauchern ausreicht, um eine Musterfeststellungsklage zuzulassen. Der DRV plädiert stattdessen dafür, dass eine größere Gruppe vorhanden sein muss.

Der Verband kritisiert darüber hinaus, dass der Gesetzentwurf nicht nach der Höhe der entstandenen Schäden unterscheidet. So sollen kleine und große Schadenshöhen über eine Musterfeststellungsklage verfolgt werden können. Der DRV ist aber der Ansicht, dass die Zulässigkeit einer Klage von einem Mindeststreitwert abhängig gemacht werden sollte. Das Gesetz soll spätestens am 1. November in Kraft treten.
Anzeige