Reisevertrieb

Neues Reiserecht: Verbraucherschutz mahnt ab

Verbraucherschützer Methmann betrachtet Abmahnungen als „freundlichen Warnschuss“ an die Reisebüros

Verbraucherschützer Methmann betrachtet Abmahnungen als „freundlichen Warnschuss“ an die Reisebüros. Foto: VZBV

Verbraucherschützer Methmann betrachtet Abmahnungen als „freundlichen Warnschuss“ an die Reisebüros

Verbraucherschützer Methmann betrachtet Abmahnungen als „freundlichen Warnschuss“ an die Reisebüros. Foto: VZBV

Mit Inkrafttreten des neuen Pauschalreiserechts werden die Verbraucherschützer mit Abmahnungen an Reisebüros beginnen. Rund 120 Euro sollen dann pro Abmahnung fällig werden. Die Gelder dafür seien bereitgestellt. Dies bestätigt Verbraucherschützer Felix Methmann im Interview mit touristik aktuell.

„Uns werden die ersten Verbraucherbeschwerden wohl im Herbst erreichen“, vermutet er. Selbst aktiv werden die Verbraucherschützer indes nicht. „Wir werden keine verdeckten Testkäufe machen“, sagt Methmann. Dafür habe man weder das Personal noch die Mittel. Man sei vielmehr auf Rückmeldungen der Verbraucher angewiesen.

Abmahnungen der Verbraucherzentralen sieht Methmann im Übrigen nicht als besonders kritisch an. Sie seien ein erster Schritt, der ein juristisches Verfahren, das im Endeffekt viel teurer ausfalle, verhindere. „Aus unserer Sicht ist eine Abmahnung der erste freundliche Warnschuss“, so Methmann. Die von den Verbraucherschützern aufgerufenen 120 Euro sind ihm zufolge eine „sehr günstige Rechtsberatung“, die das betroffene Reisebüro in dieser Form nirgendwo bekommen könne.

Was der Verbraucherschützer von anderen Abmahnern hält und wo es zu juristischen Problemen beim neuen Pauschalreiserecht kommen kann, lesen Sie in der kommenden Ausgabe von touristik aktuell (14/2018), die am nächsten Montag erscheint.