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Callcenter: Urteil verbietet Sonntagsarbeit

Sonntagsarbeit in Callcentern sei nicht erforderlich, urteilten die Leipziger Richter

Sonntagsarbeit in Callcentern sei nicht erforderlich, urteilten die Leipziger Richter.<br>Foto: FTI

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Ausweitung der Sonntagsarbeit im einem Grundsatzurteil eingeschränkt. Das könnte auch Auswirkungen auf die Tourismusbranche haben.

Eine Beschäftigung von Arbeitnehmern unter anderem in Callcentern an Sonn- und Feiertagen sei nicht erforderlich, um besondere Bedürfnisse der Bevölkerung zu decken, entschied das Gericht in Leipzig (Az.: BVerwG 6 CN 1.13). Damit gaben die Bundesrichter einer Klage der Gewerkschaft Verdi und zweier evangelischer Dekanate teilweise statt. Diese hatten sich gegen eine Verordnung des Landes Hessen gewandt, das 2011 weitreichende Ausnahmen für den eigentlich arbeitsfreien Sonntag beschlossen hatte.

Das Urteil dürfte weitreichende Folgen haben, da auch in den meisten anderen Bundesländern ähnliche Verordnungen gelten. Inwieweit es beispielsweise auch auf Reise- und Kreuzfahrtveranstalter zutrifft, bleibt abzuwarten.

„Das Urteil, Sonn- und Feiertagsarbeit im Callcenter zu verbieten, ist ein Schlag ins Gesicht der Verbraucher”, kritisiert Manfred Stockmann, Präsident des Call Center Verbands Deutschland (CCV). Am Sonntag telefonisch nicht erreichbar zu sein, sei für viele Unternehmen keine Option. „Jetzt ist der Bundesgesetzgeber gefordert, schnell mit einer Änderung des Arbeitszeitgesetzes zu reagieren“, so Stockmann.

Nach dem Arbeitszeitgesetz ist in Deutschland eine Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen nicht erlaubt. Das Gesetz selbst sieht jedoch Ausnahmen vor – etwa für Polizei, Feuerwehr und Notdienste. Zudem ermächtigt es die Bundesländer, weitere Ausnahmen vom Sonntagsschutz zu beschließen. Die Frage in dem Rechtsstreit war, wie weit die Länder gehen dürfen.

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts setzt Hessen das Verbot von Sonntagsarbeit in den betroffenen Branchen sofort um.