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Urlaubssteuer: BFH kippt Gerichtsurteil

Der BFH hat nun das Urteil verkündet: Frosch Sportreisen muss keine Urlaubssteuer zahlen. Foto: QuinceMedia/pixabay

Der BFH hat nun das Urteil verkündet: Frosch Sportreisen muss keine Urlaubssteuer zahlen. Foto: QuinceMedia/pixabay

Aufatmen bei Frosch Sportreisen: Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat das Urteil des Finanzgerichts Münster zur so genannten Urlaubssteuer gekippt.

Das Gericht hatte in erster Instanz entschieden, dass Finanzämter bei der Berechnung der Gewerbesteuer für die Buchung von Hotelzimmern im Rahmen von Pauschalreisen einen Mietanteil hinzurechnen dürfen. Gegen dieses Urteil hatte Frosch Sportreisen Revision eingelegt (siehe hier).

„Über Jahre haben wir uns gefühlt wie die letzten Gallier, die sich gegen eine unverständliche Steuerpraxis stemmen. Dabei haben uns der Prozess und die möglichen Folgen bis aufs Äußerste strapaziert“, so Frosch-Geschäftsführer Holger Schweins. Man sei nun erleichtert, „dass der BFH für uns und die Kolleginnen und Kollegen im deutschen Tourismus eine klare Entscheidung getroffen hat“.

Mit großer Anspannung ist das Urteil in der gesamten Touristik erwartet worden. Verbände und Reiseveranstalter hatten gegen die Urlaubssteuer mobil gemacht, die für den einen oder anderen Anbieter womöglich das Aus bedeutet hätte.

Wie der BFH das Urteil begründet, ist laut Frosch Sportreisen noch nicht bekannt. Der Gerichtshof habe bislang nur die Entscheidungssätze publiziert. Mit einer Veröffentlichung sei in etwa zwei bis drei Monaten zu rechnen.

Ein Endurteil muss nun am Finanzgericht Münster gesprochen werden, das auch darüber zu entscheiden hat, wer die Kosten des Verfahrens trägt. 

„Das Urteil bestätigt, was – mit Ausnahme der Finanzverwaltung – dem gesunden Menschenverstand sich stets offenbarte: Der Reiseveranstalter ist eben kein gewerblicher Zwischenvermieter“, kommentierten die Steuerexperten Volker Jorczyk und Daniel Mohr, die den Veranstalter vertreten hatten, das Urteil.

ASR fordert "finale Korrektur"

Jetzt ist es an der Politik, zu reagieren. Der Mittelstandsverband ASR fordert das Bundesfinanzministerium auf, diese Entscheidung im Bundessteuerblatt zu veröffentlichen. Dies verpflichtet die Finanzbehörden, die Entscheidung auf alle gleichgelagerten Fälle anzuwenden.

„Nur so können wir verhindern, dass weitere Arbeitsplätze in den betroffenen Unternehmen verlorengehen. Die Nachlässigkeit, bei der Schaffung des Gesetzes keine klare Auslegung zu definieren, hat die Touristik schon zu schwer getroffen – das muss jetzt umgehend und final korrigiert werden “, sagt ASR-Präsident Jochen Szech. Die Urlaubssteuer müsse endlich per Gesetz abgeschafft werden, so seine Forderung.

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