Verkehr

BGH: Airlines müssen Endpreise sofort anzeigen

Der BGH hat entschieden: Airlines müssen Endpreise sofort zeigen

Der BGH hat entschieden: Airlines müssen Endpreise sofort zeigen. Foto: ta

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Airlines bei elektronischen Buchungen direkt den Endpreis inklusive aller Steuern und Gebühren angeben müssen. Damit gaben die Karlsruher Richter einer Klage des Verbraucherschutzverbandes recht.

Im konkreten Fall hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband die Fluggesellschaft Air Berlin wegen ihrer Preisanzeigen im Online-Buchungssystem verklagt. Demnach wurde der endgültige Reisepreis erst in einem vierten Buchungsschritt ausgewiesen. Auch nach einer Änderung des Buchungssystems erfüllte die Preisdarstellung nach Ansicht der Verbraucherschützer nicht die Anforderungen gemäß der europäischen Luftverkehrsdienste-Verordnung Nr. 1008/2008.

Ein von Air Berlin beantragtes Revisionsverfahren hatte das BGH vor knapp zwei Jahren ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Dieser hatte im Januar 2015 die Ansicht des Verbraucherschutzverbandes bestätigt, dass der Endpreis bei jeder Angabe von Preisen auszuweisen ist. Das BGH hat die Revision daraufhin zurückgewiesen.