Verkehr
Etihad: Ringen um Air-Berlin-Codeshare
Die Kooperation zwischen Air Berlin und Etihad Airways wird voraussichtlich ab 16. Januar erheblich eingeschränkt: Für 31 Air-Berlin-Strecken darf Etihad Airways dann keine Buchungen mit dem eigenen Airline-Code mehr anbieten.
Ein Eilantrag von Etihad Airways gegen das Ende des Codesharings wurde am 30. Dezember vom Verwaltungsgericht Braunschweig abgelehnt. Die Richter kamen wie das Bundesverkehrsministerium zu der Auffassung, dass die Vermarktung der betroffenen Strecken durch den Golf-Carrier von dem Luftverkehrsabkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten nicht gedeckt ist.
Etihad Airways will sich mit der Entscheidung aber nicht zufriedengeben: Die Airline hat am heutigen Montag Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingelegt.
Betroffen von dem Codeshare-Verbot sind vor allem die Flüge von Berlin und Stuttgart nach Abu Dhabi, mit denen Air Berlin Umsteigepassagiere zum Etihad-Drehkreuz befördert. Wie man bei Air Berlin betont, werden alle bisher gebuchten Codeshare-Flüge wie geplant durchgeführt. Auch bleibe der gemeinsame Flugplan unverändert buchbar. Zudem würden alle Anschlussflüge ab Abu Dhabi weiterhin gemeinsam vermarktet.