Verkehr

DB muss den Ticket-Vertrieb ändern

Die vom Kartellamt durchgesetzten Änderungen betreffen auch den Verkauf am Automaten

Die vom Kartellamt durchgesetzten Änderungen betreffen auch den Verkauf am Automaten. Foto: DB

Die vom Kartellamt durchgesetzten Änderungen betreffen auch den Verkauf am Automaten

Die vom Kartellamt durchgesetzten Änderungen betreffen auch den Verkauf am Automaten. Foto: DB

Die Deutsche Bahn hat dem Bundeskartellamt umfangreiche Änderungen beim Fahrkartenvertrieb zugesagt. Demnach wird der Konzern Maßnahmen ergreifen, um seinen Wettbewerbern den Ticket-Verkauf zu erleichtern, wie die Behörde mitteilt. Im Gegenzug haben die Wettbewerbshüter das Anfang 2014 eingeleitete Verfahren gegen die DB wegen möglichen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung eingestellt.

Konkret hat sich die Bahn zum Beispiel verpflichtet, in Bahnhofsläden wie Buchhandlungen und Kiosken den Verkauf von Tickets konkurrierender Anbieter zu gestatten. Bislang beinhalteten Mietverträge laut Kartellamt Klauseln, die Dritten den Verkauf von Fahrkarten „weitgehend unmöglich gemacht haben“.

Auch in anderen Vertriebskanälen soll mehr Chancengleichheit herrschen. Demnach dürfen Wettbewerber im Nahverkehr künftig auch Fernverkehrs-Tickets der Bahn über eigene Fahrkartenautomaten verkaufen. Dies sei insbesondere an Bahnhöfen relevant, an denen die DB selbst keinen Halt hat und die Reisenden deshalb keine Fernverkehrsfahrkarten kaufen konnten.

Weiterhin hat sich die Bahn verpflichtet, dass Provisionen für den wechselseitigen Fahrkartenverkauf vereinheitlicht und „überwiegend gesenkt“ werden. Zudem sollen die Wettbewerber künftig mehr Freiheiten haben, den Vertrieb ihrer Fahrkarten selbst zu gestalten.

„Mit der nunmehr erzielten Lösung erhalten alle Marktteilnehmer größtmögliche Rechtssicherheit. Dies wird den ohnehin bereits dynamischen Wettbewerb im Vertrieb weiter befördern“, so DB-Vorstand Ronald Pofalla.

Die Entscheidung hat das Bundeskartellamt bis zum 31. Dezember 2023 befristet.