Verkehr

Fluggastrechte mit Reisebüro-Provision

Bei Verspätungen haben Fluggäste oft Anspruch auf Entschädigung – davon können jetzt auch Reisebüros profitieren

Bei Verspätungen haben Fluggäste oft Anspruch auf Entschädigung – davon können jetzt auch Reisebüros profitieren. Foto: mg

Bei Verspätungen haben Fluggäste oft Anspruch auf Entschädigung – davon können jetzt auch Reisebüros profitieren

Bei Verspätungen haben Fluggäste oft Anspruch auf Entschädigung – davon können jetzt auch Reisebüros profitieren. Foto: mg

Ein neuer Dienstleister für Fluggastrechte sucht die Zusammenarbeit mit Reisebüros: Passengers friend aus dem westfälischen Lüdinghausen setzt bei Flugausfällen oder -verspätungen die Ansprüche der Passagiere gegenüber Airlines durch. Agenturen, die dem Dienstleister Kunden vermitteln, erhalten im Erfolgsfall sieben Prozent der Ausgleichszahlung. Bei 600 Euro für einen mehr als drei Stunden verspäteten Langstreckenflug sind das 42 Euro.

Anders als die zahlreichen anderen Fluggastrechteportale setzt Passengers friend nicht ausschließlich auf das Internet: Anträge können auch per Fax, E-Mail oder Post eingereicht werden. Geschäftsführer Peter Finke sieht in dem „Offline-Modus“ auch eine Chance zur Kundenbindung für Reisebüros. Sogar die Auszahlung der Entschädigung kann über die Agentur laufen – ganz klassisch mit einem Orderscheck.

Passengers friend wirbt seit dem vergangenen Jahr um Partner im stationären Vertrieb und ist auf diversen Jahrestagungen und den VDT-Stammtischen präsent. „Im Moment arbeiten wir schon mit einigen Hundert Agenturen zusammen“, sagt Finke. Das Geschäft soll aber noch deutlich ausgeweitet werden: Ab dem kommenden Jahr könne man über eine Midoffice-Anbindung jeden Flug von Reisebüro-Kunden automatisch auf Ansprüche prüfen und die jeweilige Agentur entsprechend benachrichtigen, kündigt Finke an.

Entwickelt werden Schnittstellen mit den Systemhäusern Midoco, Bosys, Ziel und Bewotec. Passengers friend behält von den Ausgleichszahlungen der Kunden eine Erfolgsprämie von 36 Prozent ein. Das ist mehr, als die großen Fluggastportale als Gebühr ausweisen. Doch Finke meint, die Konkurrenz sei weniger transparent bei der Preisdarstellung: Meist sei die Mehrwertsteuer nicht eingerechnet, zudem würden Aufschläge etwa für Verfahren im Ausland erhoben. Bei Passengers friend dagegen sei „alles inklusive“ – auch die Reisebüro-Provision.

Weitere Informationen per E-Mail an info(at)passengersfriend.com und unter www.passengersfriend.com. Mehr zum Thema Fluggastrechte lesen Sie in der Ausgabe 25-26/2016 von touristik aktuell.  Foto: mg  
Anzeige