Verkehr

Gewerkschaft muss für Fluglotsenstreik zahlen

Ein überraschendes Urteil zum Streikrecht hat das Bundesarbeitsgericht gefällt: Der Frankfurter Airport bekommt wegen eines Fluglotsenstreiks im Februar 2012 Schadensersatz von der Gewerkschaft der Flugsicherung. Die Richter urteilten, der Streik sei rechtswidrig gewesen, weil es auch um Forderungen ging, die noch der Friedenspflicht unterlagen (1 AZR 160/14).

Der Ausstand war damals bereits durch eine gerichtliche Unterlassungsverfügung beendet worden. Der Flughafen klagte daraufhin auf 5,2 Millionen Euro Schadensersatz wegen Einnahmeausfällen, verlor aber in zwei Vorinstanzen. In der Revision hob das Bundesgericht diese Urteile nun auf. Über die genaue Höhe des Schadensersatzes muss das Hessische Landesarbeitsgericht befinden.

Lufthansa und Air Berlin hatten ebenfalls auf Schadensersatz geklagt, gingen aber leer aus. Bereits im vergangenen Jahr entschied das Bundesarbeitsgericht, die Gewerkschaft könne nur für Folgen des Ausstandes beim bestreikten Unternehmen haftbar gemacht werden, nicht aber bei indirekt Betroffenen wie in diesem Fall die Fluggesellschaften.
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