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TUI Fly: Erste Urteile wegen Entschädigung

Muss TUI Fly Urlauber für den wilden Streik entschädigen? Die ersten Urteile fallen unterschiedlich aus

Muss TUI Fly Urlauber für den wilden Streik entschädigen? Die ersten Urteile fallen unterschiedlich aus. Foto: TUI

Muss TUI Fly Urlauber für den wilden Streik entschädigen? Die ersten Urteile fallen unterschiedlich aus

Muss TUI Fly Urlauber für den wilden Streik entschädigen? Die ersten Urteile fallen unterschiedlich aus. Foto: TUI

In der juristischen Aufarbeitung des wilden Streiks bei TUI Fly Anfang Oktober sind die ersten Gerichtsurteile gefällt worden. Das Amtsgericht Hannover hat in zwei Fällen den betroffenen Urlaubern Entschädigung zugesprochen. In zwei anderen Fällen wurden entsprechende Klagen abgewiesen. Laut Presseberichten sprach das Amtsgericht Hannover einem Ehepaar aus Bergisch Gladbach eine Entschädigung in Höhe von 800 Euro zu, weil sein Flug nach Kos fast vier Stunden verspätet eintraf. Eine fünfköpfige Familie aus Celle erhält 2.000 Euro, weil ihre Reise wegen der Flugausfälle komplett abgesagt wurde. Zuvor hatten die Richter in zwei Fällen jedoch entschieden, dass der wilde Streik bei TUI Fly als höhere Gewalt zu bewerten sei und deshalb kein Anspruch auf Entschädigung bestehe. Diesen Standpunkt vertritt auch die Fluggesellschaft. Ob die Urteile Bestand haben, muss sich zeigen. Denn es wird erwartet, dass viele der Verfahren auf höheren Instanzen weitergeführt werden. Auf TUI Fly und den Reiseveranstalter TUI kommen wegen der Verspätungen und Flugausfälle Forderungen in Millionenhöhe zu. Allein beim Amtsgericht Hannover haben bislang über 700 Urlauber Klage auf Entschädigung eingereicht. Insgesamt war eine fünfstellige Zahl von Reisenden von dem Flugchaos Anfang Oktober betroffen – am 7. Oktober etwa waren es 9.700 Passagiere. TUI musste infolge der Flugausfälle 3.000 Reiseverträge kündigen.