Verkehr

TUI Fly: EuGH soll entscheiden

Über die Entschädigung von Fluggästen nach dem wilden Streik bei TUI Fly im vergangenen Oktober soll jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden. Das Amtsgericht Hannover hat in acht Verfahren das Luxemburger Gericht eingeschaltet, um eine Reihe von Rechtsfragen zu entscheiden. 
Entscheidend ist etwa die Frage, ob eine hohe Zahl von Krankmeldungen oder ein „wilder Streik“ als „außergewöhnlicher Umstand“ zu werten ist. Genau mit dieser Argumentation lehnen die Airline wie auch der Veranstalter TUI bisher die Zahlung von Entschädigungen für verspätete und stornierte Reisen ab. Falls tatsächlich ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, soll der EuGH außerdem festlegen, wie hoch die Abwesenheitsquote der Airline-Mitarbeiter dafür sein muss.
Beim Amtsgericht Hannover rechnet man mit einer Entscheidung aus Luxemburg in etwa anderthalb Jahren. Die acht Verfahren hätten aber keine Signalwirkung für die übrigen Prozesse in Sachen TUI Fly, heißt es. In Hannover sind bislang etwa 1.400 Klagen von Reisenden wegen der Flugausfälle im Oktober anhängig. In einigen Fällen wurden bereits im Februar Entscheidungen gefällt (siehe hier).
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