Verkehr

Urteil: Airline kann Stornierung ausschließen

Sind Tickets von Stornierungen ausgeschlossen, hat der Kunde kein Recht auf Erstattung, urteilt der BGH

Sind Tickets von Stornierungen ausgeschlossen, hat der Kunde kein Recht auf Erstattung, urteilt der BGH. Foto: Airbus

Sind Tickets von Stornierungen ausgeschlossen, hat der Kunde kein Recht auf Erstattung, urteilt der BGH

Sind Tickets von Stornierungen ausgeschlossen, hat der Kunde kein Recht auf Erstattung, urteilt der BGH. Foto: Airbus

Eine Fluggesellschaft kann in ihren Beförderungsbedingungen eine Stornierung von Tickets ausschließen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt entschieden und Lufthansa im Rechtsstreit mit einem Kunden recht gegeben. Der Ausschluss des Kündigungsrechts sei „nicht mit wesentlichen Grundgedanken des Werkvertragsrechts unvereinbar“ und „benachteilige die Fluggäste nicht entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen“, heißt es zur Begründung.

Im konkreten Fall hatten Lufthansa-Kunden Hin- und Rückflüge in die USA gebucht und diese einige Monate später wegen Erkrankung storniert. Danach forderten sie die Erstattung des Flugpreises, die Airline zahlte gemäß ihrer Beförderungsbedingungen aber nur die Steuern und Gebühren zurück. Daraufhin klagten die Kunden, waren aber in den Vorinstanzen erfolglos.

Nun hat auch der BGH die Revision als unbegründet zurückgewiesen. Zwar sei das Werkvertragsrecht grundsätzlich auf Verträge zur Luftpersonenbeförderung anwendbar und der Fluggast könne gemäß § 649 BGB den Beförderungsvertrag jederzeit kündigen. Jedoch sei die Anwendung der Vorschrift durch die Beförderungsbedingungen von Lufthansa wirksam außer Kraft gesetzt worden, so die Richter.
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