Auswärtiges Amt: Reisewarnungen gelten auch für Transitreisen

Das Auswärtige Amt hat den Deutschen Reiseverband (DRV) darüber informiert, dass Reisewarnungen für Zielgebiete im Nahen Osten und der Golfregion ohne Ausnahme für alle Reisezwecke gelten – einschließlich Transitreisen. Das teilt der Verband in einer Pressenotiz mit.

Seit Ausbruch des Iran-Konflikts war über diese Thematik immer wieder diskutiert worden. Die Verunsicherung auch am Counter war groß. Durch die Klarstellung des Auswärtigen Amts sei die Branche angehalten, die aktuelle Lageeinschätzung bei Beratung, Buchung und operativer Planung zu berücksichtigen. Dies betreffe insbesondere die Bewertung von Flugverbindungen mit Umstiegen in der Region sowie das Risiko-Management im Hinblick auf mögliche Störungen im Reiseablauf, schreibt der DRV.

Wie der DRV weiter ausführt, ist ein eine Reisewarnung für ein Zielgebiet „ein starkes Indiz“ dafür, dass die Kunden ein kostenloses Rücktrittsrecht haben, weil die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigt beziehungsweise mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sei, dass sie das sein werde. Eine Reisewarnung sei jedoch kein absolutes Reiseverbot.

Der Reiseveranstalter habe gegenüber seinen Kunden eine Obhuts- und Fürsorgepflicht. Die Einschätzung, ob er eine Reise absagt oder der Kunde ein kostenloses Rücktrittsrecht hat, müsse im Einzelfall getroffen werden und könne von vielen Faktoren abhängen wie zum Beispiel von der Beschaffenheit einer Reise. Es seien somit Umstände denkbar, in denen die Rundreise in einem Zielgebiet erheblich beeinträchtigt wäre, ein Badeurlaub an der Küste dagegen nicht.

Zentrale des Auswärtiges Amt in Berlin: Das Ministerium hat seine Reisewarnungen für den Nahen Osten und die Golfregion bekräftigt und auf deren uneingeschränkte Gültigkeit hingewiesen.
Das Auswärtige Amt schließt eine weitere Eskalation im Nahen Osten und in der Golfregion nicht aus. Foto: cbies/iStock

Weitere Eskalation nicht ausgeschlossen

Laut dem Verband schließt das Auswärtige Amt eine weitere Eskalation im Nahen Osten und in der Golfregion nicht aus. Es komme weiterhin zu Angriffen, die sich nicht ausschließlich auf militärische Ziele beschränken. Zunehmend geraten auch zivile Einrichtungen ins Visier – darunter Flughäfen sowie touristische Infrastruktur wie Hotels.

Vor diesem Hintergrund gelten unverändert umfassende Reisewarnungen für zahlreiche Staaten und Gebiete der Region. Dazu zählen Israel und die Palästinensischen Gebiete, Libanon – verbunden mit einer Ausreiseaufforderung –, Jordanien, Syrien, Irak (mit Ausreiseempfehlung), Iran (ebenfalls mit Ausreiseaufforderung) sowie Bahrain, Kuwait, Oman, die Vereinigten Arabischen Emirate, Saudi-Arabien, Katar und Jemen.

Seit dem 28. Februar dieses Jahres greifen die USA und Israel Ziele im Iran an, der mit Gegenschlägen auch auf Ziele in der Golfregion reagiert. Veranstalter haben daraufhin zahlreiche Reisen storniert und Umbuchungen angeboten. Einige Anbieter haben zudem kostenfreie Flex-Tarife auf den Markt gebracht, um der aktuellen Buchungsdelle entgegenzuwirken.