Die Trump-Regierung wollte die Aufenthaltsdauer für ausländische Studenten und Journalisten deutlich begrenzen. Nun hat ein US-Gericht die neuen Visa-Regeln vorerst gestoppt. Die geplanten Änderungen und ihre Folgen im Überblick.

Die von der Trump-Regierung geplante Begrenzung der Aufenthaltsdauer für ausländische Studierende und Journalisten in den USA ist vorerst gestoppt. Ein US-Bundesgericht hat eine einstweilige Verfügung gegen die geplante Neuregelung erlassen. Die neuen Visa-Bestimmungen können damit zunächst nicht wie vorgesehen in Kraft treten. Das berichtet unter anderem die Nachrichtenagentur DPA.
Geklagt hatte laut dem Bericht ein Zusammenschluss aus Hochschulpräsidenten, Bildungsorganisationen und Gewerkschaften. Die Klägerseite argumentierte gegen die geplante Änderung der bisherigen Aufenthaltsregelungen. Das Hauptverfahren läuft weiter, eine endgültige Entscheidung steht bislang noch aus.
Nach den Plänen des US-Heimatschutzministeriums sollte der Aufenthalt ausländischer Studierender und Austauschstudenten künftig auf maximal vier Jahre begrenzt werden. Für Journalisten war zunächst eine Höchstdauer von 240 Tagen vorgesehen. Eine Verlängerung um weitere 240 Tage sollte jeweils beantragt werden können, ohne dass die Betroffenen dafür die USA verlassen müssen.
Eine Sonderregelung war für chinesische Journalisten vorgesehen: Ihre Visa sollten auf 90 Tage begrenzt werden.
Betroffen sind die Visa-Kategorien F für Studierende, J für Austauschprogramme und I für Journalisten. Bislang genießen diese Visa einen besonderen Status: Statt eines festen Enddatums gilt für ihre Inhaber grundsätzlich die sogenannte „Duration of Status“. Studierende können damit so lange in den USA bleiben, wie sie ihr Studium beziehungsweise ihr Programm ordnungsgemäß absolvieren. Für Journalisten richtet sich die Aufenthaltsdauer unter anderem nach ihrer Tätigkeit und ihrem Arbeitgeber.
Richter kritisiert Vorgehen des Heimatschutzministeriums
Der zuständige Richter F. Dennis Saylor kritisierte in seiner Entscheidung insbesondere das Vorgehen des Heimatschutzministeriums. Es habe keine ausreichende Kosten-Nutzen-Abwägung für die geplante Neuregelung vorgelegt. Zudem seien mögliche Alternativen nicht ausreichend geprüft worden.
Auch die pauschale Festlegung auf vier Jahre für Studierende hält Saylor für problematisch. Das Heimatschutzministerium habe sich bei seiner Argumentation darauf gestützt, dass ein Studium üblicherweise innerhalb dieses Zeitraums abgeschlossen werde. Tatsächlich könne die Studiendauer in den USA jedoch deutlich länger sein.
Die Regierung hatte die geplante Verschärfung unter anderem mit Sicherheitsbedenken und dem Vorwurf begründet, ausländische Studierende könnten das bisherige System nutzen, um dauerhaft im Land zu bleiben. Konkret bezifferte Fälle eines solchen Missbrauchs wurden dabei nicht genannt.
Bisherige Regelungen gelten weiterhin
Die Pläne waren bereits im vergangenen Jahr vorgestellt worden und hatten zahlreiche Stellungnahmen ausgelöst. An den nun veröffentlichten Regeln hatte sich gegenüber dem ursprünglichen Entwurf allerdings nur wenig geändert.
Für Reisende und die internationale Tourismusbranche bedeutet die Gerichtsentscheidung zunächst vor allem: Die bisher geltenden Aufenthaltsregelungen für die betroffenen Visa-Kategorien bleiben vorerst bestehen. Ob und in welcher Form die Trump-Regierung die geplanten Begrenzungen letztlich umsetzen kann, muss nun das weitere Gerichtsverfahren klären.
Die Details zu den Einreisebestimmungen hat das Auswärtige Amt gebündelt.




