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Türkei: Auf Reisehinweis aufmerksam machen

Reiserechtler Ernst Führich rät Reisebüros und Veranstaltern, Türkei-Urlauber auf den Reise- und Sicherheitshinweis des Auswärtigen Amtes aufmerksam zu machen. Darin heißt es unter anderem: „In den letzten beiden Jahren wurden vermehrt auch deutsche Staatsangehörige willkürlich inhaftiert. […] Festnahmen und Strafverfolgungen deutscher Staatsangehöriger erfolgten vielfach in Zusammenhang mit regierungskritischen Stellungnahmen in den sozialen Medien. Ausreichend ist im Einzelfall das Teilen oder ‚Liken‘ eines fremden Beitrags entsprechenden Inhalts. Es muss davon ausgegangen werden, dass auch nichtöffentliche Kommentare in sozialen Medien etwa durch anonyme Denunziation an die türkischen Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden.“

Führich betont, dass es sich bei dem Passus lediglich um einen Reisehinweis und nicht um eine Reisewarnung mit erhöhtem Gefahrenpotenzial handele. Seiner Einschätzung nach bestehe daher keine Informationspflicht seitens des Reisemittlers gegenüber den Kunden. Da im Zweifelsfall jedoch ein Gericht entscheiden müsse, ob dem Kunden Schadensersatz zustehe, sei „ein beweisbarer Hinweis bei der Buchung nicht verkehrt, um bei einem Prozess um Schadensersatz die besseren Karten zu haben.“

Hintergrund für Führichs Empfehlung ist eine erneute Verschärfung des Reisehinweises des Auswärtigen Amtes in der vergangenen Woche, nachdem mehreren deutschen Journalisten die Akkreditierung in der Türkei verweigert worden war. „Es kann […] nicht ausgeschlossen werden, dass die türkische Regierung weitere Maßnahmen gegen Vertreter deutscher Medien sowie zivilgesellschaftlicher Einrichtungen ergreift“, heißt es nun darin.

 
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