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Reisewarnung: Verwaltungsgericht weist Antrag ab

Das Verwaltungsgericht hat den Antrag einiger Afrika-Veranstalter abgelehnt

Das Verwaltungsgericht hat den Antrag einiger Afrika-Veranstalter abgelehnt. Foto: isayildiz/istockphoto

Die Enttäuschung ist riesig: Das Verwaltungsgericht Berlin hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die pauschale Reisewarnung abgelehnt. Diesen hatten Anfang Juni 40 Afrika-Spezialisten und Reiseveranstalter um Elangeni African Adventures aus Bad Homburg und Akwaba Afrika aus Leipzig gestellt (siehe hier). Sie hatten erreichen wollen, dass zunächst die Reisewarnungen für Mauritius, die Seychellen und Tansania aufgehoben werden. Das Urteil war mit großer Spannung auch von Vertretern anderer Länder erwartet worden.

In der Urteilsbegründung heißt es unter anderem, dass die Veranstalter nicht befugt seien, einen solchen Antrag zu stellen. Man sehe die Antragssteller lediglich reflexhaft und nicht unmittelbar in ihren Rechten verletzt. „Zwar berufen sich die Antragstellerinnen auf einen Eingriff in ihre Grundrechte durch die aktuelle Covid-19-Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Die bloße Behauptung einer etwaigen Rechtsverletzung genügt jedoch nicht“, heißt es.

Der Frust bei den Beteiligten ist groß. „Wir sind enttäuscht, dass das Gericht unserer stichhaltigen Argumentation nicht folgen wollte und so praktisch den Entzug der Geschäftsgrundlage für alle Afrika-Veranstalter fortbestehen lässt“, äußert sich Heike van Staden in einer ersten Stellungnahme. „Das Auswärtige Amt muss sich im Hinblick auf die Grundlage der undifferenzierten weltweiten Reisewarnung - mit Ausnahme von EU-Staaten - vorwerfen lassen, dass wirtschaftspolitische Interessen der EU-Länder eine größere Rolle spielen als tatsächliche gesundheits- beziehungsweise sicherheitsrelevante Aspekte. Die einzige alternative Erklärung wäre Inkompetenz oder Arbeitsverweigerung der Verantwortlichen. Keines dieser Szenarien ist akzeptabel“, fügt David Heidler von Akwaba Afrika hinzu.

Ob die Veranstalter Rechtsmittel einlegen, steht noch nicht fest. „Ich halte das nicht für sinnvoll. Denn wir sind jetzt schon fast im halben Juli angekommen und würden sicher nicht vor August etwas hören mit noch geringeren Aussichten, als zuvor“, sagt van Staden. Das bringe keinem etwas und verbrenne wertvolles Geld. (uf)

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