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Quarantäne: Neue Bestimmungen ab 15. Oktober

Die neue Corona-Quarantäneverordnung der Bundesregierung wird nicht wie geplant zum 1. Oktober, sondern erst zum 15. Oktober umgesetzt. Das bedeutet, dass Rückreisende aus Risikogebieten sich erst ab Rückankunft 15. Oktober in eine mindestens fünftägige Quarantäne begeben müssen. Aus dieser können sie sich mit einem negativen Covid-19-Test befreien, den sie neu erst frühestens am fünften Tag machen können.  

Darüber hinaus soll zum selben Datum ein digitales Pflicht-Meldeverzeichnis für Rückkehrer aus Corona-Risikogebieten starten. Nach dpa-Informationen erhält jeder, der seine Daten in das Portal einstellt, eine Bestätigung, die er bei einer Kontrolle - etwa am Flughafen durch die Bundespolizei - vorzeigen soll. Gleichzeitig gehen die Daten auch an das jeweils zuständige Gesundheitsamt. Für diese Datenweitergaben und – nutzungen werden gerade Rechtsgrundlagen erarbeitet.

Wer seiner Verpflichtung zur Anmeldung nicht nachkommt, riskiere ein Bußgeld, heißt es weiter. Welche Regelungen es für Reisende gibt, die mit Auto, Bahn und Bus nach Deutschland kommen, ist noch nicht abschließend geklärt.