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Quarantäne: Geänderte Regeln für Rückkehrer

Das Bundeskabinett hat in der Sitzung am 14. Oktober einen Entwurf für eine neue Muster-Quarantäneverordnung vorgelegt, deren Umsetzung allerdings bei den Bundesländern liegt. Die neuen Quarantäne-Bestimmungen sollen demnach ab dem 8. November gelten. Rückkehrer aus Gebieten, die das Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuft hat, müssen dann nicht mehr 14 Tage, sondern nur noch zehn Tage in Pflichtquarantäne. Diese können die Reisenden verkürzen, wenn sie einen negativen Corona-Test vorlegen, der frühestens am fünften Tag nach Ankunft in Deutschland gemacht werden kann.

Interessant ist, dass es Sonderregelungen für Rückkehrer aus den Ländern geben soll, die ein Schutz- und Hygienekonzept vorlegen können und die keine Covid-19-Infektionen verzeichnen. Welche Länder die Bundesregierung als so genannte „Tourismus-Korridore“ kennzeichnen wird, ist allerdings noch nicht näher bekannt.

Ausnahmen von der Quarantänepflicht gelten auch für Transitreisende, für Reisen in Nachbarländer mit weniger als 24 Stunden Dauer, für Berufs- und Studienpendler, für Mitarbeiter im Waren- und Personenverkehr und im Gesundheitswesen sowie für hohe Staatsbeamte. Auch wer seine Familie im Ausland besucht hat und unter 72 Stunden bleibt, ist von der Quarantänepflicht befreit.

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