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Beherbergungsverbote in Deutschland

Selten zuvor war es so schwierig, in Deutschland seine Ferien zu verbringen. Die Beherbergungsverbote, die in einzelnen Bundesländern gelten und die Rücknahmen durch verschiedene Gerichte stellen Unterkünfte, Reisebüros, Veranstalter und natürlich auch die Urlauber vor sich ständig wechselnde Herausforderungen.

Nach aktuellem Stand gilt das Beherbergungsverbot noch in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hessen. Das bedeutet, dass Einwohner aus Risikogebieten dort nur in einer Unterkunft übernachten dürfen, wenn sie einen negativen Covid-19-Test vorlegen. In Schleswig-Holstein ist ein Eilantrag zur Aufhebung gerade vom Oberverwaltungsgericht abgewiesen worden.

In Bayern ist die Regelung am 16. Oktober abgelaufen. Und in Baden-Württemberg, Niedersachsen und dem Saarland haben Gerichte das Beherbergungsverbot mit sofortiger Wirkung gekippt. In Sachsen ist das Verbot auch gekippt, allerdings soll die Regelung erst ab 17. Oktober gelten.

Die deutschen Veranstalter bieten zumeist eine kostenfreie Umbuchung an.