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Quarantäne: Verdienstausfall wird nicht erstattet

Wer ohne Notwendigkeit in ein Risikogebiet reist und nach der Rückkehr in Quarantäne muss, erhält künftig keine finanzielle Entschädigung mehr für den durch die Quarantäne verursachten Verdienstausfall. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett am Mittwoch gebilligt. Bislang erhält jeder, der wegen einer Quarantäne nicht arbeiten gehen kann, eine Entschädigung.

Betroffen sind Menschen, die in ein Land reisen, das spätestens 48 Stunden vor Reiseantritt zum Risikogebiet erklärt wurde.

Darüber hinaus hat das Kabinett die Umsetzung der digitalen Einreiseanmeldung beschlossen. So soll den zuständigen Behörden die Überprüfung von Quarantäneanordnungen nach einem Aufenthalt in einem Risikogebiet erleichtert werden.

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