Destinationen

Hotels und Freizeitparks müssen schließen

Tür zu: Touristische Übernachtungen sind in Deutschland vorerst nicht mehr erlaubt

Tür zu: Touristische Übernachtungen sind in Deutschland vorerst nicht mehr erlaubt. Foto: Ziga Plahutar/iStockphoto

Für das deutsche Hotel- und Gaststättengewerbe ist der zweite Lockdown beschlossen: Am gestrigen Mittwoch entschieden Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder, dass Übernachtungen im Inland zu touristischen Zwecken vom 2. November an bis Ende des Monats nicht mehr erlaubt sind. Hotels und Pensionen dürfen nur noch Personen aufnehmen, die sich auf „notwendigen Geschäftsreisen“ befinden. Auch Restaurants, Bars und Cafés werden geschlossen, ebenso Freizeitparks.

Damit erleidet die ohnehin schon stark gebeutelte Branche einen herben Rückschlag. Immerhin: Staatliche Hilfen sollen den Verdienstausfall abfedern. Kleinere Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern sollen 75 Prozent ihrer Einnahmen aus dem November 2019 geltend machen können. Bei größeren Unternehmen greift das EU-Beihilferecht.

Norbert Kunz, der Geschäftsführer des Deutschen Tourismusverbands, zeigt sich erleichtert über die finanziellen Hilfen: „Damit ist der Tourismusbranche ein großes Stück geholfen. Viele touristische Betriebe stehen die nächsten Monate im Lockdown nicht mehr durch. Massenarbeitslosigkeit wäre die Folge. Wenn die Bundesregierung ihre Pläne wahr macht, unkompliziert die Umsatzausfälle im Lockdown zu erstatten, ist das eine große Hilfe für die Tourismusbranche.“

Die Maßnahmen gelten bundesweit, strenge Kontrollen sollen für die Einhaltung der Regeln sorgen. Der Auslandstourismus ist nicht betroffen, Reisen in Länder, die vom Robert-Koch-Institut nicht als Risikogebiet eingestuft wurden, sind weiterhin erlaubt.

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