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Reisen in Risikogebiete: Verpflichtendes Digitalformular

Für Rückreisende aus Risikogebieten gelten neue Bestimmungen

Für Rückreisende aus Risikogebieten gelten neue Bestimmungen. Foto: izusek/istockphoto

Reisende, die sich außerhalb Deutschlands in einem Risikogebiet befinden, sind nun verpflichtet, vor der Rückreise die Digitale Einreiseanmeldung (DEA) auszufüllen. Das vermeldete der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL). Hierzu müssen die Daten vorab auf der Website www.einreiseanmeldung.de hinterlegt werden. Das neue Verfahren ersetzt die analoge Aussteigerkarte. Es gilt für den Flugverkehr, aber auch für die Einreise mit Auto, Bahn, Bus oder Schiff.

Seit dieser Woche gelten zudem neue gesetzliche Bestimmungen für die Einreise aus Risikogebieten nach Deutschland. Reisende, die aus einem Corona-Risikogebiet nach Deutschland einreisen, sind dazu verpflichtet, sich in eine zehntägige häusliche Quarantäne zu begeben.

Es gibt aber Ausnahmen: Geschäftsreisende, die sich weniger als fünf Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben, und Personen, die sich aufgrund eines Besuchs von nahen Verwandten oder Lebensgefährten in einem Risikogebiet aufhalten, können bei Einreise oder 48 Stunden vor der Einreise einen Test vornehmen lassen. Mit einem negativen Ergebnis können sie sich von der Quarantäne befreien lassen.

Die übrigen Reisenden können nach fünf Tagen häuslicher Quarantäne die komplette Quarantänepflicht durch einen negativen Test umgehen. Entscheidend ist hier aber die jeweils geltende Verordnung des Bundeslands, in dem die Reisenden ihren Wohnsitz haben beziehungsweise wo sie sich in Deutschland aufhalten.

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