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NRW: Niedrigere Inzidenz, keine Quarantäne 

Nach Informationen der Deutschen Presseagentur wurde der Klage eines Urlaubers aus Nordrhein-Westfalen stattgegeben, der im November Ibiza und Teneriffa bereist hat. Demnach habe das zuständige Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden, dass für den Kläger aus Bielefeld nach seiner Rückkehr nicht die Pflicht besteht, sich in Quarantäne zu begeben, obwohl die betreffenden Ziele von der Bundesregierung derzeit als Risikogebiete eingestuft werden. 

Der aktuelle Inzidenzwert der Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen in den Balearen ist geringer als in Bielefeld. In diesem Fall stelle sich das Infektionsrisiko von Rückkehrern „nicht anders dar, als wenn sie daheim geblieben wären“, so das OVG. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

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