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Reisewarnung: Gericht weist Beschwerde zurück

Vor Reisen in viele Destinationen in Afrika wird weiter gewarnt

Vor Reisen in viele Destinationen in Afrika wird weiter gewarnt. Foto: uf

Nach gut sechs Monaten hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg jetzt eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin gegen die pauschale Reisewarnung für mehrere Länder Afrikas abgewiesen. David Heidler ist wütend. Der Geschäftsführer von Akwaba Afrika wirft dem Gericht vor, das Urteil bewusst herausgezögert zu haben.

Im Juni vergangenes Jahr hatten Heidler und weitere 40 Veranstalter eine Anordnung zur Aufhebung der pauschalen Reisewarnung beim Verwaltungsgericht Berlin gestellt. Sie wollten eine Aufhebung der Reisewarnung für Tansania, Kenia, Sambia, Ruanda, die Seychellen, Mauritius und Namibia erwirken. Die Forderung wurde abgewiesen, woraufhin die Veranstalter am 17. Juli vor die nächst höhere Instanz zogen, vor das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. 

„Wir sind fassungslos ob dieser Entscheidung“, sagt Heidler. Das Oberverwaltungsgericht habe den Fall erfolgreich über Monate verzögert, sodass eine Entscheidung erst über ein halbes Jahr nach Einreichung gefällt wurde. „In der Zwischenzeit hatten sich die Rahmenbedingungen derart geändert, dass die Sache für Ruanda, Namibia und Mauritius wegen zwischenzeitig aufgehobener Reisewarnungen als erledigt erklärt werden musste“, sagt Heidler. Seit Kurzem gilt beispielsweise für Namibia jedoch wieder eine Reisewarnung. Das Land wurde Ende Januar zum Hochinzidenzgebiet erklärt, was ebenfalls bei vielen Veranstaltern zu Verwunderung geführt hatte

Für Heidler ist der Fall klar: „Die Reisewarnungen sind lediglich politischer Natur, um das Reisen zu behindern“, sagt er und verweist auf die katastrophalen wirtschaftlichen Folgen für die Touristik. Diese werden mit jedem weiteren Tag der Einschränkungen größer, sagt er. Der mitklagende Reiseveranstalter Elangeni African Adventures habe die Folgen am eigenen Leib erlebt. „Aufgrund der wirtschaftlichen Folgen durch die Corona-Pandemie sowie der langen Verzögerung des Verfahrens durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg musste der Reiseveranstalter bereits im Sommer 2020 den Geschäftsbetrieb einstellen.“
 

uf
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