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Frankreich lockert Einreisebestimmungen

Ab dem 9. Juni genügt ein Schnelltest für die Einreise nach Frankreich

Ab dem 9. Juni genügt ein Schnelltest für die Einreise nach Frankreich. Foto: RossHelen/istockphoto

Angesichts der seit Wochen sinkenden Infektionszahlen lockert die französische Regierung ab Mittwoch die Einreisebestimmungen für EU-Bürger. Zudem treten am 9. Juni weitere Lockerungen im öffentlichen Raum in Kraft.

Laut einer Erklärung des Staatssekretärs für Tourismus, Jean-Baptiste Lemoyne, benötigen Besucher aus der EU ab Mittwoch keinen PCR-Test mehr für die Einreise nach Frankreich. Vollständig Geimpfte und Genesene brauchen lediglich einen entsprechenden Impf- oder Genesungsnachweis. Menschen, die noch nicht geimpft sind, genügt zur Einreise ein normaler Antigen-Schnelltest, der maximal 72 Stunden zurückliegt. Maximal 72 Stunden alte PCR-Test sind weiterhin gültig.

Als Impfnachweis werden all jene Impfungen anerkannt, die von der EMA zugelassen wurden. Als vollständig geimpft gilt man 1. zwei Wochen nach der zweiten Teilimpfung für Impfstoffe, die aus zwei Dosen bestehen, 2. vier Wochen nach einem Impfstoff, der einmalig verabreicht wird und 3. zwei Wochen nach der Impfung Genesener.

Als Impfnachweis zählt ein in französischer oder englischer Sprache ausgestelltes Dokument (z.B. der gelbe Impfpass) über eine Impfung. Ab dem 1. Juni wird der europäische Impfnachweis, der so genannte „Grüne Pass“, anerkannt.

Ab 9. Juni treten zudem weitere Lockerungen in Kraft. Nach Geschäften, Museen, Theatern und Kinos sowie den Außenbereichen der Gastronomie dürfen nun Bars, Cafés und Restaurants auch drinnen wieder öffnen. Maximal sechs Personen dürfen an einem Tisch sitzen. Außerdem wird die Sperrstunde auf 23 Uhr verlegt. Ab dem 30. Juni soll das Land wieder großflächig offen sein.

Die Regierung empfiehlt, sich vor der Abreise über tagesaktuelle Reise- und Sicherheitsbestimmungen zu informieren, zum Beispiel auf www.france.fr oder www.auswaertiges-amt.de.

 
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