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Virusvariantengebiet: Quarantäne trotz Impfung

Reiserückkehrer aus einem Virusvariantengebiet müssen sich nach der Einreise in Deutschland 14 Tage lang in Quarantäne begeben, auch wenn sie komplett gegen das Coronavirus geimpft sind. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf (AZ 29 L 1267/21) entschieden. Damit lehnten die Richter den Eilantrag eines aus Brasilien zurückgekehrten Ehepaars aus Neuss ab, das eine Quarantäne umgehen wollte. 

In der Begründung heißt es, dass eine zweiwöchige Quarantäne „nicht unverhältnismäßig“ sei und nicht gegen den Gleichheitssatz verstoße. Die Einschätzung der Landes- und Bundesregierung, dass grenzüberschreitender Reiseverkehr zu zusätzlichen Infektionen, insbesondere auch mit besorgniserregenden Virusvarianten führen könne, sei nicht zu beanstanden, heißt es. Ebenso wenig wie die Einschätzung, dass Virusvarianten aufgrund ihrer erhöhten Übertragbarkeit und aufgrund der möglicherweise reduzierten Wirksamkeit der vorhandenen Impfstoffe besonders gefährlich seien. 

Weiter heißt es in der Begründung, dass ein hohes öffentliches Interesse daran bestehe, die weitere Eintragung und Verbreitung dieser Virusvarianten in Deutschland zu verhindern. „Nach der ergänzend anzustellenden Folgenabwägung müssten die von den Reiserückkehrern zu gewärtigenden Einschränkungen hinter den Schutz von Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen zurücktreten.“ 

Spahn: „Reisen ja, aber bitte mit Vorsicht und Umsicht"

Am Mittwochnachmittag hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nach der Gesundheitsministerkonferenz erklärt, an den derzeitigen Regelungen für Reiserückkehrer festhalten zu wollen. Reisende, die mit dem Flugzeug nach Deutschland zurückkehren, müssen sich weiterhin vor Boarding auf das Coronavirus testen lassen. 

Man wolle die Virusvarianten, insbesondere die Delta-Mutation, so lange es gehe aus Deutschland fernhalten. Je weiter die Impfkampagne fortschreite, desto weniger Chancen habe die Mutation, sich zu verbreiten, so Spahn. Sein Appell: „Reisen ja, aber bitte mit Vorsicht und Umsicht.“ 
 

Ute Fiedler