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Auswärtiges Amt lockert Beschränkungen für Portugal

Das Auswärtige Amt stuft Portugal – hier Funchal auf Madeira – vom Virusvarianten- zum Hochinzidenzgebiet herab

Das Auswärtige Amt stuft Portugal – hier Funchal auf Madeira – vom Virusvarianten- zum Hochinzidenzgebiet herab. Foto: ah

Portugal gilt ab kommenden Mittwoch, den 7. Juli, um 0 Uhr als Hochinzidenzgebiet. Damit stuft das Auswärtige Amt das südwesteuropäische Land vom Virusvarianten- zum Hochinzidenzgebiet herunter.

Neben Portugal gilt diese Neueinstufung dann auch für Großbritannien, Indien, Nepal und die Russische Förderation.

Der Unterschied zwischen Hochrisikogebieten und Virusvariantengebieten ist für Reiserückkehrer wichtig. Rückkehrer aus Hochrisikogebieten, die weder geimpft noch genesen sind, müssen zehn Tage in Quarantäne, können sich aber nach dem fünften Tag mit einem negativen Test befreien. Geimpfte oder genesene Personen müssen nur so lange in Selbstisolation, bis sie ihren entsprechenden Nachweis an die Behörden übermittelt haben.

Für Rückkehrer aus Virusvariantengebieten gibt es, egal ob geimpft oder genesen, keine Möglichkeit, sich vorzeitig „freizutesten“. Die Quarantäne beträgt in jedem Fall 14 Tage.

   
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