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Tunesien weitet PCR-Testpflicht bei Kindern aus

Für das Reiseziel Tunesien, hier das Bergdorf Douriet, gelten erneut aktualisierte Einreisebestimmungen. Foto: ah

Für das Reiseziel Tunesien, hier das Bergdorf Douriet, gelten erneut aktualisierte Einreisebestimmungen. Foto: ah

Vom 15. September an gelten neue Einreisebestimmungen nach Tunesien. Wie das Fremdenverkehrsamt in Frankfurt mitteilt, wird der obligatorische negative PCR-Test künftig bereits für Kleinkinder ab zwei Jahren verlangt. Bislang liegt die Altersgrenze bei zwölf Jahren. 

Der Test darf beim Check-in nicht älter als 72 Stunden sein und muss entweder mit einem QR-Code versehen oder von den zuständigen Gesundheitsbehörden ausgestellt worden sein, heißt es. Vollständig geimpfte Individualreisende müssen ein offiziell anerkanntes Impfzertifikat vorlegen.

Solche, die gar nicht oder nicht komplett geimpft sind, müssen sich in eine zehntägige Hotel-Quarantäne begeben. Beim Check-in und bei der Einreise sind ein Reservierungs-Voucher sowie der Zahlungsbeleg für das jeweilige Hotel vorzulegen. Zudem ist am letzten Tag der Quarantäne ein PCR-Test vorzunehmen.

Schnelltest-Stichproben bei der Einreise

Nicht geimpfte Minderjährige unter 18 Jahren, die allein reisen oder von nicht geimpften oder geimpften Individualreisenden begleitet werden, sind zu einer zehntägige Quarantäne verpflichtet und müssen diese mit einen PCR-Test abschließen.

Alle Einreisenden müssen das Einreiseformular des tunesischen Gesundheitsministeriums online ausfüllen und die beiden daraus resultierenden Dokumente zweifach ausdrucken und unterschreiben. Diese werden beim Check-in geprüft und dann bei der Ankunft in Tunesien beim „Fieber-Check“ abgegeben.

Die Behörden behalten sich das Recht vor, stichprobenartig Schnelltests bei der Einreise vorzunehmen. Fällt ein solcher positiv aus, muss die betreffende Person auf eigene Kosten in ein Quarantäne-Hotel.

Pauschaltouristen sind nach wie vor von der Quarantänepflicht befreit. Sie müssen neben einem negativen PCR-Test ihren Voucher für Flüge, Transfers und Hotelübernachtung vorlegen und das Einreiseformular online ausfüllen sowie die dazugehörigen Dokumente doppelt ausdrucken und unterschreiben. Ausflüge sind nur im Rahmen der Reisegruppe möglich.

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